06.11.2023 · Nachricht · Urlaub
LAG Baden-Württemberg: Verjährung des Urlaubsanspruchs beginnt frühestens mit dem Ende der Elternzeit
| Immer wieder scheiden Mitarbeiter Ihres Planungsbüros nach der Elternzeit aus. An der Stelle stellt sich dann die Frage, was mit deren Urlaubsanspruch passiert. Hier sorgt ein Urteil des LAG Baden-Württemberg für Klarheit. |
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