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Betrügerische E-Mails: Cyberversicherer haftet nicht für solche Schäden
| Eine Cyberversicherung haftet nicht für Schäden, die durch betrügerische E-Mails entstehen, weil es in solchen Fällen an der dafür notwendigen IT-Sicherheitsverletzung i. S. v. A Ziff. 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Cyber-Risiken (AVB) fehlt. Diese Auffassung vertritt das LG Hagen. |
Nach Auffassung der Richter liegt weder eine Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (Teil A Ziffer 3.1 AVB) noch eine Vertraulichkeitsverletzung (Teil A Ziffer 3.2 AVB) noch eine Netzwerksicherheitsverletzung (Teil A Ziffer 3.3 AVB) vor (LG Hagen, Urteil vom 15.10.2024, Az. 9 O 258/23, Abruf-Nr. 245868).
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