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  • 23.12.2013 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Wer handelt rechtswirksam für eine GbR?

    | Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis. So entschied der BGH im Fall des Sozius einer GbR, der im Namen der GbR einen Zehn-Jahres-Mietvertrag unterzeichnet hatte. |