· Nachricht · Altersvorsorge
Mangelnde Aufklärung über Rürup-Rente: Schadenersatz fordern
| Ein Versicherungsvermittler muss Sie darüber aufklären, dass es für Sie schwerwiegende Nachteile haben kann, wenn Sie eine staatlich geförderte Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) kündigen. Das hat das OLG Köln klargestellt. Prüfen Sie deshalb, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wenn Ihr Vermittler seine Beratungspflicht verletzt hat. |
Hintergrund | Wenn Sie einen Vertrag über eine Rürup-Rente abschließen, profitieren Sie von einer staatlichen Förderung. Sie hat aber auch Nachteile:
- Im Kündigungsfall bekommen Sie weder einen Rückkaufswert ausgezahlt noch die eingezahlten Beiträge rückerstattet.
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