04.04.2025 · Nachricht · Lph 8
Wirkt eine Vertragserfüllungbürgschaft bei Teilabnahme fort?
| Ein Leser fragt: Wir betreuen ein Vorhaben mit einer Bausumme von 1,2 Mio. Euro (VOB-Vertrag). Der Unternehmer hat eine Ausführungsbürgschaft (unbefristet) über fünf Prozent vorgelegt. Eine Gewährleistungsbürgschaft liegt nicht vor. Ca. zwei Monate nach einer optisch mängelfreien Teilabnahme sind Schäden aufgetreten. Dient die Vertragserfüllungsbürgschaft trotz Teilabnahme noch als Sicherheit oder erlischt diese mit Teilabnahme? Kann zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft eingefordert werden? |
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