26.03.2013 · Fachbeitrag · VOB
Rechnungsprüfung: Zwei-Monats-Frist gilt nicht immer
| Die Zwei-Monats-Frist in § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (Alt) zur Prüfung von Rechnungen ausführender Unternehmer betrifft nur die Fälligkeit des Werklohns. Die Frist betrifft aber nicht die fachtechnische und rechnerische Prüfung der Rechnungen. Einwendungen gegen die fachtechnische und rechnerische Richtigkeit können auch noch erhoben werden, nachdem die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist. Das hat das OLG Koblenz klargestellt (Beschluss vom 18.12.2012, Az. 2 U 1001/11; Abruf-Nr. 130614 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig