Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.03.2013 · Fachbeitrag · VOB 


    Rechnungsprüfung: Zwei-Monats-Frist gilt nicht immer


    | Die Zwei-Monats-Frist in § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (Alt) zur Prüfung von Rechnungen ausführender Unternehmer betrifft nur die Fälligkeit des Werklohns. Die Frist betrifft aber nicht die fachtechnische und rechnerische Prüfung der Rechnungen. Einwendungen gegen die fachtechnische und rechnerische Richtigkeit können auch noch erhoben werden, nachdem die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist. Das hat das OLG Koblenz klargestellt (Beschluss vom 18.12.2012, Az. 2 U 1001/11; Abruf-Nr. 130614 ).
 |