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  • 29.01.2013 · Fachbeitrag · VOB/A

    Lph 7: Zu geringer Umsatz kein genereller Ausschlussgrund

    | Bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters für einen öffentlichen Auftrag nach VOB/A kommt es entscheidend darauf an, inwieweit die Umstände des Einzelfalls die Prognose erlauben, dass der Bieter die angebotenen Leistungen vertragsgerecht erbringen kann. Aus dem Verhältnis des Auftragsumfangs zu den bisherigen Jahresumsätzen des Bieters kann nicht pauschal auf dessen mangelnde wirtschaftliche bzw. personelle Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Diese wichtigen Aussagen hat die Vergabekammer (VK) des Bundes gemacht. |