28.04.2016 · Fachbeitrag · VOB/B
Abnahme: Auftragnehmer muss Protokoll nicht unterschreiben
| Die Abnahme ist eine einseitige Erklärung des Auftraggebers dahingehend, dass er die Leistung billigt, also entgegennimmt. Deshalb ist es auch nicht erforderlich, dass der ausführende Auftragnehmer das Abnahmeprotokoll unterschreibt. Das hat das OLG Dresden mit Billigung des BGH festgestellt, denn die Abnahme erklärt der Auftraggeber eigenständig. |
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