· Nachricht · VOB/B
BMI legt neue VOB/B im Entwurf vor
| Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heim (BMI) hat dem Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen den Entwurf einer neuen VOB/B vorgelegt. Aus der Tatsache, dass die im BMI zuständigen Bearbeiter zum Überarbeitungsstand schon einen Aufsatz in der Fachzeitschrift NZBau (Ausgabe 4/2021) veröffentlicht haben, ziehen Experten den Schluss, dass die VOB/B schon so weit abgestimmt ist, dass der Änderungsbedarf überschaubar ist, und sie Anfang 2022 in Kraft treten kann. |
Hintergrund | Ein Überarbeitung der VOB/B ist deshalb erforderlich, weil sie in zentralen Punkten vom Wortlaut der Neuregelungen des BGB 2018 abweicht. Der Entwurf des BMI orientiert sich ‒ so die Autoren ‒ an zwei Leitplanken: Zum einen sollen das Anordnungsrecht sowie die anknüpfende Vergütungs- und Abschlagsberechnung auch unabhängig von der Privilegierung der VOB/B in § 310 BGB einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle standhalten können. Zum anderen sollen die Vorschriften praxisorientiert und ausgewogen sein und Schwächen des Gesetzes ausgleichen. Diesen „schmalen Grat“ sollen folgende Regelungen überwinden:
- Unmittelbares Anordnungsrecht bleibt erhalten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig