· Fachbeitrag · VOB/B
Eigeninsolvenzantrag: Bauvertrag darf gekündigt werden
| Zwischen den Partnern eines Bauvertrags besteht ein besonderes Vertrauens- und Kooperationsverhältnis. Dieses wird zerstört, wenn der Bauunternehmer selbst einen Insolvenzantrag stellt. Der Auftraggeber darf den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn das im Vertrag entsprechend § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B vereinbart ist. Das hat der BGH entschieden. |
Der Vereinbarung eines Kündigungsrechts in Bauverträgen stehen nach Ansicht der BGH-Richter weder insolvenzrechtliche Vorschriften (§§ 103, 119 InsO) entgegen noch ist eine solche Regelung als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam (BGH, Urteil vom 7.4.2016, Az. VII ZR 56/15, Abruf-Nr. 185838).
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Quelle: Ausgabe 06 / 2016 | Seite 1 | ID 43892690