31.01.2017 · Fachbeitrag · VOB/B
Verzug mit Abschlagszahlung: Darf AN die Arbeit einstellen?
| Stellt ein ausführendes Unternehmen vorläufig die Arbeiten ein, weil es mit dem Auftraggeber über die Kürzung eines Massenvordersatzes in einer Abschlagsrechnung keine Einigung erzielen kann, kann es einen Behinderungsnachtrag für die Kosten des zeitweiligen Baustopps geltend machen. Das hat das OLG Köln entschieden. |
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