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  • 28.01.2016 · Fachbeitrag · VOB/B

    VOB-Nachtrag: Hauptauftrag bleibt Kalkulationsgrundlage

    | Hat der ausführende Unternehmer äußerst günstige Einheitspreise angeboten (und sich damit bei der Auftragsvergabe einen Vorteil verschafft), wird bei späteren Nachtragsvereinbarungen auch dieser günstige Preis bei der Preisfortschreibung zugrunde gelegt, wenn die Nachtragsleistung kalkulatorisch daraus herleitbar ist. Nach Auffassung des OLG Brandenburg gilt das auch dann, wenn sich der Unternehmer bei den Preisen des Hauptauftrags partiell verkalkuliert hat. |