04.09.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Gekündigter Pauschalvertrag: Wer muss Leistungen abgrenzen?
| Wird einem ausführenden Bauunternehmer ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, steht ihm eine Vergütung für die Leistungen zu, die er bis zum Kündigungszeitpunkt erbracht hat. Um diesen Anspruch schlüssig darzulegen, muss er die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abgrenzen. Das muss nach Auffassung des OLG Celle der Bauunternehmer tun. Es ist keine Aufgabe des Architekten (im Rahmen der Rechnungsprüfung). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig