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  • 04.09.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Gekündigter Pauschalvertrag: Wer muss Leistungen abgrenzen?

    | Wird einem ausführenden Bauunternehmer ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, steht ihm eine Vergütung für die Leistungen zu, die er bis zum Kündigungszeitpunkt erbracht hat. Um diesen Anspruch schlüssig darzulegen, muss er die erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen abgrenzen. Das muss nach Auffassung des OLG Celle der Bauunternehmer tun. Es ist keine Aufgabe des Architekten (im Rahmen der Rechnungsprüfung). |