Die Bereitstellung von Mobiliar ist bei der Prüfung des anzuwendenden Steuersatzes nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, den Verzehr von Lebensmitteln zu erleichtern, sondern möblierte Bereiche zugleich z. B. auch als Warteraum und Treffpunkt dienen (BFH 3.8.17, V R 61/16).
Die Überlassung eines Hausnotrufsystems einer Seniorenresidenz an ihre Bewohner ist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn eine Pflegestufe anerkannt wurde (BFH 3.8.17, V R 52/16).
Zuteilungsreife Bausparverträge werden wegen der vergleichsweise hohen Verzinsung häufig als Kapitalanlage genutzt. Das ist den Bausparkassen ein Dorn im Auge und so kündigen sie die Verträge – eine Praxis, die ...
Hervorhebenswert sind u. a. die beiden Verfahren zur Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags und zur missbräuchlichen Nutzung der Kleinunternehmerregelung.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Alle Nachrichten finden Sie im Volltext online auf pfb.iww.de .
Beruhen Aufwendungen sowohl auf privaten als auch auf beruflichen bzw. betrieblichen Umständen, kommt grundsätzlich eine Aufteilung in Betracht. Greifen aber diese Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Medizinische Analysen außerhalb der Praxis eines praktischen Arztes sind nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, sondern allenfalls nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Fraglich ist jedoch, ob die konkret einschlägige Norm des § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist (BFH 24.8.17, V R 25/16).