Weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar gegenüber Pflegebedürftigen erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit ...
Auch einer zweigliedrigen Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann der 10-%-Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für fach- und schwerpunktgleiche Praxen zustehen (LSG Hamburg 25.2.15, L 5 KA 10/12).
Die Aufwendungen für eine Feier können nicht „nach Köpfen“ aufgeteilt werden, wenn die – für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden – beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich ist. In einem solchen Fall fehlt es an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, sodass ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht kommt (FG Baden-Württemberg 19.3.14, 1 K 3541/12; Rev. BFH VI R 46/14).
Der Zusammenschluss eines seit längerem zugelassenen Vertragsarztes an dessen Praxisstandort mit einem neu niedergelassenen Facharzt gleicher Fachrichtung zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) führt ab dem ...
Ist eine Meinungsäußerung („kein guter Arzt“) mit Tatsachenbehauptungen verbunden (u.a. bezüglich der Behandlung) und sind diese Tatsachenbehauptungen von dem Arzt unter Vorlage einer eidesstattlichen ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Die Gruppenerziehung von Kindern im Vorschulalter in einer Kindertagesstätte ist eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Die weiteren Leistungen wie die Beaufsichtigung und Verköstigung der Kinder sind lediglich notwendige Hilfstätigkeiten. Die Erziehung gibt der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge. Der Inhaber einer Kindertagesstätte wird trotz der Beschäftigung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG tätig (FG Hamburg ...