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  • · Fachbeitrag · Betriebsveräußerung

    Zuflussbesteuerung bei Abschluss einer Rentenversicherung durch den Erwerber?

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Leibrente hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen der Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns nach den §§ 16 , 34 EStG und einer nicht tarifbegünstigten Besteuerung der nachträglichen Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses. Kritisch ist jedoch der Abschluss einer Rentenversicherung gegen Einmalbetrag zugunsten des Veräußerers, wie der Beitrag zeigt.  |

    1. Einleitung

    Der Kläger hatte in zwei Stufen einen Teil seiner Praxisbeteiligung an einen aufzunehmenden Gesellschafter verkauft. Den Kaufpreis für die zweite Veräußerung zahlte der Erwerber als Versicherungsnehmer in eine Rentenversicherung auf das Leben des Klägers mit aufgeschobener Rentenzahlung einschließlich einer Beitragsrückgewähr- und Rentengarantie-Zusatzversicherung gegen Einmalzahlung ein, in der er den Kläger als Begünstigten einsetzte. Die Rentengarantiezeit für den Fall des vorzeitigen Versterbens des Klägers betrug 16 Jahre, das unwiderrufliche Bezugsrecht im Erlebensfall stand dem Kläger und im Todesfall dem Ehegatten zu. Der Gewinn der Gemeinschaftspraxis (GbR) wurde durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt.

     

    Das Finanzamt versagte sowohl die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG als auch ein Wahlrecht, die Rentenzahlungen erst mit Zufluss zu versteuern: Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen Leibrente habe nicht vorgelegen, weil der Kläger lediglich einen Teilanteil veräußert habe und insoweit laufender Gewinn vorliege. Auch das Wahlrecht, die Zuflussbesteuerung zu wählen, komme nicht in Betracht, da eine Rentenverpflichtung des Erwerbers gegenüber dem Kläger nicht vorliege und es damit an einer Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge fehle.