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  • · Fachbeitrag · Checkliste

    Aktuell anhängige Verfahren für Freiberufler

    | Die Checkliste enthält ausgewählte anhängige Verfahren (Stand Januar 2013), die für die Beratung von Freiberuflern insbesondere im Gesundheitsbereich bedeutsam sind. |

    1. Einkünftequali?kation

    Die Einkünftequalifikation bereitet häufig in der Abgrenzung zu den gewerblichen Einkünften (z.B. im Zusammenhang mit der Abfärbewirkung) und zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit (u.a. Scheinselbstständigkeit bei Ärzten) Probleme.

     

    1.1 Abgrenzung, Katalogberuf, Stempeltheorie

     

    Instanz,
    Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VIII R 41/12

    Ist eine Gemeinschaftspraxis für Anästhesie in der Rechtsform einer GbR, die einen mobilen Anästhesiebetrieb betreibt, auch dann leitend und eigenverantwortlich i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG und damit freiberuflich tätig, wenn sie eine angestellte Anästhesistin beschäftigt, die jedoch nur für einfach gelagerte Anästhesien eingeteilt wird, während die Durchführung schwieriger Fälle, sämtliche Aufklärungsgespräche und Voruntersuchungen sowie die Festlegung der Behandlungsmethode und die Aushändigung der Anästhesieunterlagen mit dem Logo der Praxis ausschließlich durch Gesellschafter der Klägerin erfolgen?

    BFH

     VIII R 17/12

    Erzielt ein in den Streitjahren als mittelbarer Unterauftragnehmer in dem EDV-Bereich Management von Konfiguration und Building tätiger und dabei mit der Entwicklung von Systemsoftware befasster Steuerpflichtiger Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder - durch das Vorliegen einer ingenieursähnlichen Tätigkeit - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG?

     BFH

     VIII R 8/12

    • 1. Ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der über keinen Studienabschluss verfügt, mit der eines Wirtschaftsinformatikers nur dann vergleichbar und folglich nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über vergleichbare Kenntnisse nicht nur im IT-Bereich und seinem speziellen Tätigkeitsbereich, sondern auch in Englisch, Mathematik, Statistik, Operations Research, Grundlagen der BWL und VWL, Buchführung und Bilanzierung, Kostenrechnung und Leistungsrechnung, Produktionswirtschaft, Finanzwirtschaft und Investitionswirtschaft, Marketing, Controlling, Produktion und Logistik, DV-Recht und Datenschutz sowie des Wirtschaftsrechts verfügt?
    • 2. Muss ein von dem Kläger beantragter Beweis in Form einer Wissensprüfung erst dann erhoben werden, wenn der Kläger hinreichend darlegt, dass er Kenntnisse in allen Hauptbereichen des Studiums der Wirtschaftsinformatik erworben hat und diese entweder durch geeignete Fortbildungsveranstaltungen oder praktische Arbeiten nachweist?

     BFH

     VIII R 5/12

    • 1. Erzielt eine für einen Verkaufssender tätige, sich selber als Werbemoderatorin bezeichnende Fernsehmoderatorin von Verkaufssendungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder - durch das Vorliegen einer ähnlichen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, weil die Tätigkeit der Klägerin in einer höchstpersönlichen Dienstleistung besteht, die Klägerin eine adäquate Ausbildung vorzuweisen hat und eine Ähnlichkeit der Tätigkeit der Klägerin zur künstlerischen Tätigkeit, zur schriftstellerischen Tätigkeit und zur Tätigkeit eines Journalisten besteht?
    • 2. Wie kann die Ausprägung künstlerischer Tätigkeit bei einer nicht klassisch-journalistischen Fernsehmoderatorin definiert werden, bzw. nach welchen Kriterien wird die von der Rechtsprechung geforderte angemessene Gestaltungshöhe bestimmt?
    • 3. Erfüllt ein selbst erstelltes Sendemanuskript oder ein Moderationsleitfaden für eine Werbemoderatorin die Anforderungen an die schriftstellerische Tätigkeit eines Werbeschriftstellers?
    • 4. Wie ist eine journalistische Tätigkeit einzuordnen, deren Ziel es ist, die Verkaufsbemühungen eines Auftraggebers mit Mitteln der journalistischen Datenaufbereitung zu unterstützen?

     BFH

     VIII R 18/11

    Übt ein das Gesetzgebungsverfahren begleitender Berichterstatter, der für einzelne näher bestimmte Auftraggeber tätig wird, eine sowohl schriftstellerische als auch wissenschaftliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG aus, die darüber hinaus dem Katalogberuf des Journalisten ähnlich ist?

     

    1.2 Abfärbetheorie

    Liegen die Voraussetzungen der Abfärbewirkung vor, stellt sich allenfalls noch die Frage, ob die gewerblichen Einkünfte so geringfügig sind, das von einer Umqualifizierung der gesamten Einkünfte abgesehen werden kann. Zwei Verfahren gehen der Frage nach, wie hoch der originär gewerbliche Umsatz am Gesamtumsatz sein darf bzw. ob nicht der Gewerbesteuerfreibetrag eine absolute Größe darstellen kann.

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     VIII R 6/12

    • 1. Tritt bei einer in der Hauptsache freiberuflich tätigen Rechtsanwaltssozietät die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein, wenn ein die gleiche Qualifikation wie die Gesellschafter der Sozietät aufweisender, in der Sozietät angestellter Rechtsanwalt im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses eigenverantwortlich als Treuhänder und Insolvenzverwalter tätig wird und der hieraus erzielte Umsatz zu einem gewerblichen Anteil in Höhe von 1,81 % bzw. 2,68 % der Gesamtumsätze führt?

    • 2. Kann die gewerbesteuerrechtliche Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als Orientierung für die Bildung einer Geringfügigkeitsgrenze zur Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften dienen?

     BFH

     VIII R 41/11

    • 1. Tritt bei einer im Bereich des Webdesigns in der Hauptsache freiberuflich tätigen Werbeagentur die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein, wenn der Anteil der von ihr erzielten Provisionseinnahmen aus der Vermittlung von Druckaufträgen zu einem gewerblichen Anteil in Höhe von 4,18% bzw. 4,91% der Gesamtumsätze führt?

    • 2. Kann die gewerbesteuerrechtliche Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als Orientierung für die Bildung einer Geringfügigkeitsgrenze zur Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften dienen?

     BFH

     VIII R 16/11

    Tritt die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch bei einer geringfügig gewerblichen Tätigkeit einer Gesangsgruppe aus dem Verkauf von Fanartikeln, der zu gewerblichen Umsätzen in Höhe von 2,25 % des Gesamtumsatzes führt, ein?

     BFH

     IV R 5/11

    Beinhaltet die Anwendungsregel zu der durch das Jahressteuergesetz 2007 in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eingefügten 2. Alternative, nach der die Tätigkeit einer Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bezieht, insgesamt als Gewerbebetrieb gilt, eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung? Kommt die Abfärberegelung dann nicht zur Anwendung, wenn die mitunternehmerische Beteiligung der Gesellschaft eine lediglich geringfügige Bedeutung hat, und nach welchen Kriterien bemisst sich ggf. die Bedeutung der Beteiligung?

    2. Gewinnermittlung

    Bei der Gewinnermittlung im Falle von Freiberuflern gibt es zwei Schwerpunkte. Da ist zum einen die Gewinnermittlungart selbst, die Einnahmen-Überschussrechnung, zu nennen, aber auch das häusliche Arbeitszimmer sorgt regelmäßig für neue Rechtsprechung (wobei hier nur die Freiberufler betreffende Verfahren aufgenommen wurden.)

     

    2.1 Einnahmen-Überschussrechnung

     

    Instanz,
    Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     III R 32/12

    Muss die Freiberuflersozietät, welche ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, im Falle der Realteilung zu Buchwerten zum Bestandsvergleich übergehen?

     BFH

     VIII R 12/11

    Hat ein Steuerpflichtiger jährlich durch zeitnah erstellte Aufzeichnungen nachzuweisen, dass er einen Zweitwagen weiterhin im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung seinem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnet oder gilt dies nur für die erstmalige Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen?

    BFH

     VIII R 17/10

    Ist im Wege einer Billigkeitsentscheidung (sachliche Unbilligkeit) für einen Übergangsverlust bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich entsprechend der Regelung für den Übergangsgewinn in R 17 Abs. 1 S. 4 EStR eine Verlustverteilung auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre möglich?

    BFH

     X R 15/11

    Steht das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen zeitlich unbefristet bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung zu?

    Gilt dies auch dann, wenn der Steuerpflichtige bestreitet, gewerblich tätig zu sein oder irrtümlich davon ausgeht, keinen Gewerbebetrieb zu unterhalten und daher die Höhe des Gewinns nachträglich mangels entsprechenden Zahlenwerks in vollem Umfang zu schätzen ist?

    BFH

     VIII R 41/09

    Hat ein Steuerberater, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, Forderungen, die er anlässlich einer Praxiseinbringung nach § 24 UmwStG zurückbehält und die nach der Einbringung noch zu seinem Restbetriebsvermögen gehören, als Übergangsgewinn zu erfassen oder erfolgt eine Versteuerung der Einnahmen erst bei Zufluss ? Ist in diesem Fall erforderlich, dass die zurückbehaltenen Forderungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums realisiert werden?

     

    2.2. Betriebseinnahmen

     

    Instanz,
    Aktenzeichen
    Rechtsfrage

    BFH

     VIII R 19/12

    Handelt es sich bei Fremdgeldern, die auf einem betrieblichen Bankkonto eines freiberuflichen, seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelnden Rechtsanwalts eingehen und sodann vom ihm veruntreut werden, um Betriebseinnahmen im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG?

     

    2.3 Betriebsausgaben

    2.3.1 Arbeitszimmer

    Beim häuslichen Arbeitszimmer sind bei Freiberuflern in der Regel drei Fallgruppen wichtig, die Abgrenzung zur häuslichen Betriebsstätte/zum häuslichen Betriebsraum, die Frage nach dem Tätigkeitsmittelpunkt und die Frage, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VIII R 24/12

    Können Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des BFH (21.9.09, GrS 1/09, BFHE 227,1, BStBl II 10, 672) im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden?

     BFH

     VIII R 10/12

    • 1. Fallen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten stehen, generell unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder ist ein teilweiser Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben möglich, insbesondere weil bei Anmietung eines Büros und zugehöriger Einrichtungen außerhalb der Wohnung ein Abzug dieser Aufwendungen anzuerkennen wäre?

    • 2. Sind Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Arbeitsbereich, der nur durch ein gemauertes Sideboard von den Wohnräumen abgetrennt ist und auch von der Küche aus zugänglich ist, auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn -abgesehen von als Archiv- und Büroraum genutzten Kellerräumen - kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht?

     BFH

     X R 49/11

    Voller oder nur begrenzter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Erwerbstätigkeiten: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nach der ab dem Jahr 2007 geltenden Rechtslage unter Gesamtabwägung der quantitativen und qualitativen Nutzung des Arbeitszimmers für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus selbstständiger Arbeit (insoweit wurden vom FA 1.250 EUR berücksichtigt)? Ggf. Vervielfältigung des beschränkten Abzugsbetrags bei mehreren ausgeübten Erwerbstätigkeiten?

     BFH

     X R 32/11

    Anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen für einen als Wohn-/Arbeitszimmer (je 50 %) genutzten Raum als Betriebsausgaben: Ist nach Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den Großen Senat des BFH (21.9.09, GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 10, 672) auch im „Bereich Arbeitszimmer“ eine Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil zulässig? Revisionszulassung wegen Abweichung vom Urteil des FG Baden-Württemberg (2.2.11, 7 K 2005/08).

     BFH

     X R 18/12

    Zuordnung von Einkünften aus der Vermietung eines Büroraumes im selbstgenutzten Einfamilienhaus - vorliegende Vermietungseinkünfte gem. § 21 EStG (kein Eingreifen der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 3 EStG) oder untrennbarer Zusammenhang mit einer ausgeübten gewerblichen Nebentätigkeit? Abzug der (anteiligen) Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben - hinreichende räumliche Abgeschlossenheit des Büros - kein Aufteilungs- und Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 1 EStG?

     BFH

     VIII R 10/12

    • 1. Fallen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette der auch betrieblich genutzten Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten stehen, generell unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG oder ist ein teilweiser Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben möglich, insbesondere weil bei Anmietung eines Büros und zugehöriger Einrichtungen außerhalb der Wohnung ein Abzug dieser Aufwendungen anzuerkennen wäre?

    • 2. Sind Aufwendungen für einen in der Wohnung eines freiberuflich tätigen Architekten gelegenen Arbeitsbereich, der nur durch ein gemauertes Sideboard von den Wohnräumen abgetrennt ist und auch von der Küche aus zugänglich ist, auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn - abgesehen von als Archiv- und Büroraum genutzten Kellerräumen - kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht?

     BFH

     VIII R 3/12

    • 1. Ist der Maßstab für die Kostenaufteilung eines im Kellergeschoss gelegenen anerkannten häuslichen Arbeitszimmers aus der Wohnfläche einschließlich der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers oder aus der Wohn- und Nutzfläche sämtlicher Räume (Haupt- und Nebenräume) des Gebäudes (eingeschossiger, vollunterkellerter Bungalow) zu bilden?

    • 2. Ist das im Kellergeschoss gelegene häusliche Arbeitszimmer als Wohn- oder als Nebenraum anzusehen und welchen Einfluss hat die entsprechende Qualifizierung auf den zu bildenden Aufteilungsmaßstab?

     BFH

     VIII R 7/10

    Liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor, wenn sich das außerhalb des Wohnbereichs (Erdgeschoss) liegende Arbeitszimmer (Obergeschoss) in einem komplett durch die Kläger selbstgenutzten Mehrfamilienhaus befindet, zu dem fremde Dritte keinen Zugang haben?

     BFH

     VI R 11/12

    Steht ein „anderer Arbeitsplatz“ i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG auch dann zur Verfügung, wenn der Steuerpflichtige zwar tatsächlich keinen anderen Arbeitsplatz hat, sich diesen jedoch aufgrund seiner Position durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Weisungen verschaffen kann?

     BFH

     VIII R 8/11

    Handelt es sich bei einem von drei Arbeits- und Besprechungsräumen, den eine Ingenieur-GbR von einem ihrer Gesellschafter angemietet hat, um ein „häusliches Arbeitszimmer“, wenn der im Einfamilienhaus des Gesellschafters gelegene Raum mit Blick auf die im räumlichen Einzugsbereich befindlichen Kunden der GbR in besonderem Maße für deren Besprechungen mit der GbR zur Abwicklung einzelner Projekte angemietet worden ist? Gilt die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer trotz einer etwaigen Vergleichbarkeit mit einer Freiberuflerpraxis?

     BFH

     III R 62/11

    Hat das FG zu Recht den Betriebsausgabenabzug für das häusliche Büro des Stpfl. wegen privater Mitbenutzung versagt, weil es sich um den größten Raum einer Zweizimmerwohnung handelt, in dem zudem noch eine Küchenzeile eingebaut ist? Inwiefern ist eine Aufteilung in einen betrieblichen und privaten Anteil zulässig?

     BFH

     VIII R 44/10

    Stellt das häusliche „Übezimmer“ einer selbstständig tätigen Berufsmusikerin, das zum Einüben und Einstudieren von Musikstücken, der Erstellung und Präparierung der Mundstücke des gespielten Instruments, der gedanklichen Beschäftigung mit dem Musikstück als solchem, seinem Komponisten, seiner musikwissenschaftlichen und historischen Einordnung genutzt wird und nicht mit einem Schreibtisch ausgestattet ist, ein der Abzugsbeschränkung unterliegendes häusliches Arbeitszimmer i.S. von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG dar?

     BFH

     VIII R 8/10

    Stellt das häusliche Arbeitszimmer einer Arbeitsmedizinerin den qualitativen Mittelpunkt der beruflichen Betätigung dar, weil eine atypische Außendiensttätigkeit vorliegt?

     

    2.3.2 Übrige

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VIII R 22/12

    Ist die rückwirkend bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 angeordnete Geltung der § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG verfassungsrechtlich unzulässig, und handelt es sich bei den in den Streitjahren 2004 und 2005 entstandenen Aufwendungen für ein Erststudium, das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat - entgegen § 12 Nr. 5 i.V.m. § 4 Abs. 9 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG - um Betriebsausgaben und nicht um Sonderausgaben?

    BFH

     VIII R 20/12

    In welchem Umfang sind Aufwendungen eines Tierarztes für einen geleasten Pkw Ferrari Spider, der im Streitjahr 2005 zu 20 % und in den Streitjahren 2006 und 2007 zu mehr als 50 % für betriebliche Fahrten genutzt wurde, unter Beachtung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG (unangemessene Aufwendungen der Lebensführung) als Betriebsausgaben abzugsfähig?

     BFH

     VIII R 13/12

    Ist hinsichtlich der Bildung einer Rückstellung für Regresse der Krankenkassen gegenüber Ärzten wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise in der vertragsärztlichen Versorgung eine hinreichende Konkretisierung einer ungewissen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erst dann gegeben, wenn ein entsprechender Beschluss des Prüfungsausschusses, einen Arzt wegen der Überschreitung der für seine Praxis ermittelten Richtgrößensummen für Arznei-, Verband- oder Heilmittel oder einer Abweichung der Verordnungsweise von den Durchschnittswerten für einen bestimmten Zeitraum in einer betragsmäßig bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen, vorliegt?

     BFH

     VIII R 51/10

    Können Aufwendungen eines nebenberuflichen Lehrbuchautors für die Fertigung von Publikationen an Urlaubsorten im südlichen Ausland als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit abgezogen werden, wenn diesem aufgrund einer Körperbehinderung ein Tätigwerden in trockenen und warmen Gefilden ärztlich angeraten wurde? Sind Mehraufwendungen aufgrund der Begleitung durch die Ehefrau auf den Auslandsreisen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen ist?

    2.4 Sonderbetriebsausgaben

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VIII R 49/10

    Stellen die von einem Gesellschafter einer kieferorthopädischen Gemeinschaftspraxis getragenen Aufwendungen für die Ausbildung seines Sohnes zum Facharzt für Kieferorthopädie mit dem Ziel der Praxisfortführung Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters dar? Können die Aufwendungen hilfsweise als vorweggenommene Sonderbetriebsausgaben des Sohnes als zukünftigem Gesellschafter abgezogen werden?

     

    2.5 Investitionsabzugsbetrag

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     IV R 9/12

    Stellt die Aufgabe der Investitionsabsicht ein rückwirkendes Ereignis i.S. der §§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 233a Abs. 2a AO hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags dar, oder wird die Anwendung der genannten Normen durch § 7g Abs. 3 S. 2 EStG verdrängt?

     BFH

     X R 20/11

    Ist für die gewinnmindernde Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g EStG in der seit 2007 (Streitjahr) geltenden Fassung zum Nachweis der Investitionsabsicht i.S. des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG bei noch nicht abgeschlossener Betriebseröffnung eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen notwendig?

     

    2.6 Veräußerung eines (Teil-)betriebs, Mitunternehmeranteils

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VIII R 47/12

    Liegt eine nach §§ 16 i.V.m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vor, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden?

     BFH

     VIII R 38/12

    Wurde durch Einbringung einer zahnärztlichen Einzelpraxis in das Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden eine mitunternehmerschaftlich betriebene Gemeinschaftspraxis gegründet mit der Folge, dass der im Kaufvertrag des Folgejahres (Streitjahr) vereinbarte Kaufpreis nur einen Veräußerungspreis für eine im Vorjahr gegründete Personengesellschaft darstellt, oder wurde im Streitjahr ein bestehender anteiliger Mitunternehmeranteil des Einbringenden nach dem sog. „Zwei-Stufen-Modell“ (vgl. BFH 16.9.04, IV R 11/03, BFHE 207, 274, BStBl II 04, 1068) gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigt veräußert?

    BFH

     IV R 8/12

    Stellt sich die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens auf Mitunternehmerschaften, an der die Gesellschafter der real geteilten Personengesellschaft beteiligt sind, als gewinnneutrale Realteilung dar? Liegt in der Einbringung der Mitunternehmeranteile in jeweils neu gegründete KG und der anschließenden Übertragung von Wirtschaftsgütern auf diese jeweilige KG ein schädlicher Gesamtplan?

    3. Umsatzsteuer

    Bei der Umsatzsteuer stehen zu Jahresbeginn 2013 die Steuerbefreiungen des § 4 UStG im Vordergrund. Aber es gibt auch anhängige Verfahren zum ermäßigten Steuersatz und zum Vorsteuerabzug.

     

    3.1 Steuerbefreiungen

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     V R 20/12

    Erbrachte die Klägerin mit ihrer Zeitarbeitsfirma, in der sie ausschließlich Pflegekräfte an Einrichtungen vermittelte, die ihrerseits als anerkannte Betriebe der Sozialfürsorge von der Umsatzsteuer befreit waren, umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nr. 16 UStG 2005?

     BFH

     V R 8/12

    Sind die Umsätze auf Leistungen, die ein freiberuflich tätiger Mitarbeiter (Honorarvertrag), der keine heilberufliche Berufsqualifikation besitzt, im Bürobereich eines zu Kliniken gehörenden Therapie- und Arbeitstrainingszentrums tätigt, nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG 1999/ 2005 von der Umsatzsteuer befreit?

     BFH

     XI R 23/11

    Sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Verkehrspsychologe umsatzsteuerfrei i.S. des § 4 Nr. 14 UStG?

     BFH

     XI R 15/11

    Ist die entgeltliche Überlassung von OP-Räumen durch einen Anästhesisten an Ärzte, die Operationen durchführen, an denen der Anästhesist beteiligt ist, steuerfrei, wenn der Anästhesist ohne sie seine Leistungen gegenüber den Patienten nicht erbringen kann? Ist die Überlassung der OP-Räume somit Teil der ärztlichen Heilbehandlung?

     EuGH

     C-366/12

    Vorinstanz:

     BFH

     XI R 19/11

    Vorabentscheidungsersuchen des BFH:

    Zum Begriff des mit einer Krankenhausbehandlung und einer ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatzes i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG:

    • 1. Muss es sich bei dem eng verbundenen Umsatz um eine Dienstleistung gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG handeln?
    • 2. Falls Frage 1 zu verneinen ist: Liegt ein mit einer Krankenhausbehandlung oder ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz nur vor, wenn dieser Umsatz durch denselben Steuerpflichtigen erbracht wird, der auch die Krankenhausbehandlung oder ärztliche Heilbehandlung erbringt?
    • 3. Falls Frage 2 zu verneinen ist: Liegt ein eng verbundener Umsatz auch dann vor, wenn die Heilbehandlung nicht nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, sondern nach Buchst. c dieser Bestimmung steuerfrei ist?

     

    3.2 Ermäßigter Steuersatz

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     V R 14/12

    Ist die Lieferung individuell für einzelne Patienten angefertigter Beatmungsmasken nach dem Berufsbild des Zahntechnikers berufstypisch und unterliegt sie deshalb dem ermäßigten Umsatzsteuersatz?

     

    3.3 Vorsteuerabzug

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

    BFHXI R 26/10

    • 1. Ist die Übernahme eines Mandantenstammes aus der Realteilung einer Gesellschaft dem Unternehmen des übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen, wenn er lediglich Umsätze aus der Geschäftsführertätigkeit für die neu gegründete Gesellschaft erklärt?
    • 2 Stellt ein Mandantenstamm seinem Wesen nach einen Vermögensgegenstand dar, der nur in einem unternehmerischen Bereich existent sein kann?

    4. Übrige

     

    Instanz, Aktenzeichen
    Rechtsfrage

     BFH

     VI R 34/12

    Ist ein Investitionsabzugsbetrag bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit, die für die Berechnung der nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen maßgeblich ist, zu berücksichtigen?

     BFH

     X R 11/12

    Im Streitjahr 2008 bezogene einmalige Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für Beiträge vor 2005 als nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals „andere Leistungen“; scheidet eine Besteuerung mangels wiederkehrender Zahlungen in gleichbleibender Höhe und gleichmäßigen Zeitabständen aus; Verfassungsmäßigkeit eines fehlenden Bestandsschutzes zur Steuerfreiheit von Altverträgen; Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung?

     BFH

     X R 3/12

    Im Streitjahr 2009 bezogene einmalige Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für Beiträge vor 2005 als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals „andere Leistungen“; Verfassungsmäßigkeit eines fehlenden Bestandsschutzes zur Steuerfreiheit von Altverträgen; hilfsweise Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung bzw. tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 EStG?

     BFH

     VI R 34/12

    Ist ein Investitionsabzugsbetrag bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit, die für die Berechnung der nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen maßgeblich ist, zu berücksichtigen?

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 40 | ID 37436660