· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für Freiberufler
von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
| Auch für das 2. Quartal 2016 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts - oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden. |
1. Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags
Ist ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist (FG Baden-Württemberg 11.3.16, 9 K 2928/13, Rev. BFH IV R 21/16)?
Das FG Baden-Württemberg meint nein. Aus der Einheitlichkeit des Betriebes folgt, dass es beim Investitionsabzug für die Prüfung, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für die der Abzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, ohne Bedeutung ist, ob im Bereich des Gesamthands- oder des Sonderbetriebsvermögens investiert wurde. Die Regelungen des § 7g EStG insoweit, als sie auf andere als Einzelunternehmer erstreckt werden, sind betriebs- und nicht personenbezogen auszulegen. Zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört aber in steuerlicher Hinsicht nicht nur das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft (genauer: der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit), sondern auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.
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