· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren
Anhängige Verfahren des BFH aus dem Juni 2016
| Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die zwei Verfahren zur Qualifikation der Einkünfte von Kfz-Gutachtern als freiberuflich und zur Rückgängigmachung des IAB, wenn die Investition nicht im Gesamthandsvermögen, sondern im Sonderbetriebsvermögen stattfindet. |
Im Einzelnen:
- Einkünftequalifikation: Können die Gesellschafter der Klägerin, die im Bereich der Kfz-Untersuchungen und der Erstellung von Kfz-Gutachten tätig sind, bei der Klägerin noch den „Stempel der Persönlichkeit“ tragen, wenn sie etwa 1/7 der Prüfleistungen ausführen? (FG Sachsen 24.2.16 2, K 1479/15, Rev. BFH III R 7/16)
- Investitionsabzugsbetrag: Ist ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gebildeter Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen, wenn die Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist? (FG Baden-Württemberg 11.3.16, 9 K 2928/13, Rev. BFH IV R 21/16)
- Werbungskosten: Sind die Aufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers für die Feier anlässlich seines runden Geburtstages als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Feier während der Arbeitszeit im Betrieb des Arbeitgebers stattfindet und als Gäste lediglich Arbeitnehmer der GmbH teilgenommen haben? (FG Rheinland-Pfalz 12.11.15, 6 K 1868/13, Rev. BFH VI R 7/16)
- Mitunternehmernehmerschaft: Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer durch Formwechsel aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangenen Personengesellschaft zu ermitteln, wenn der veräußernde Mitunternehmer seine Beteiligung erst nach dem Formwechsel erworben hat? Ist ein Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 UmwStG hinzuzurechnen, oder ist von der Anwendung der Vorschrift aufgrund verfassungskonformer Auslegung abzusehen? (FG Düsseldorf 25.11.15, 15 K 666/14 G,F, Rev. BFH IV R 51/15)
Quelle: ID 44116143