· Nachricht · Anhängige Verfahren
Für Freiberufler interessante anhängige Verfahren (September 2014)
| Der BFH hat die anhängigen Verfahren für September mitgeteilt. Darunter sind auch für Freiberufler interessante Verfahren, so zu den Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der erweiterten Honorarverteilung und zu der Frage, ob „Herrenabende“ einer Kanzlei unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 4 EStG fallen. |
Im Einzelnen:
- Nachträgliche Einkünfte: Gehören im Streitjahr 2006 zugeflossene Bezüge eines Kassenzahnarztes aus der erweiterten Honorarverteilung der kassenärztlichen Vereinigung zu den nachträglichen Einkünften aus selbstständiger Arbeit gemäß § 24 Nr. 2 EStG i.V. mit § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder zu den - nur mit dem Besteuerungsanteil steuerbaren - sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG? (FG Schleswig-Holstein 28.2.14, 5 K 183/11, Rev. BFH VIII R 21/14)
- Unangemessene Repräsentationsaufwendungen: Fallen Aufwendungen einer Rechtsanwaltskanzlei für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden (Kulturveranstaltung für Mandanten etc.) unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG oder ist die Norm verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, dass Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“ nur dann vorliegen, wenn ähnliche, also die Lebensführung berührende Ausnahmesachverhalte der sportlichen Betätigung und der Freizeitgestaltung gegeben sind? (FG Düsseldorf 19.11.13, 10 K 2346/11 F, Rev. BFH VIII R 26/14)
Quelle: ID 42961247