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  • · Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer

    Gemischte Nutzung als Wohnraum und Arbeitszimmer

    | Beim BFH (III R 62/11 ) ist ein Verfahren zur Frage anhängig, inwiefern die Aufteilung in einen betrieblichen und privaten Anteil bei gemischter Nutzung als Wohnraum und Arbeitszimmer zulässig ist? |

     

    Im Sachverhalt hatte das FG Rheinland-Pfalz (25.8.10, 2 K 2331/09) den Betriebsausgabenabzug für das häusliche Büro des Steuerpflichtigen wegen privater Mitbenutzung versagt, weil es sich um den größten Raum einer Zweizimmerwohnung handelte, in dem zudem noch eine Küchenzeile eingebaut war.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Das FG Köln hält die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe der beruflichen/betrieblichen Nutzung für steuerlich abziehbar (FG Köln 19.05.11, 10 K 4126/09, Rev. BFH X R 32/11).
    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 291 | ID 29580710