· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Veräußerung von Anlagevermögen als Geschäftsveräußerung
| Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vor, wenn der Unternehmer Unternehmensteile veräußert, die für den Erwerber als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen, der Veräußerer aber ununterbrochen mit zurückbehaltenen oder hinzuerworbenen Vermögensgegenständen seinen Geschäftsbetrieb unverändert auf dem bisherigen Tätigkeitsgebiet fortführt ( FG Baden-Württemberg 10.2.12, 12 K 3973/08, Rev. BFH XI R 10/12 )? |
Eine GmbH, deren Geschäftsgegenstand das Betreiben von Kliniken, Sanatorien und Tageskliniken, insbesondere zur Behandlung von Gefäßerkrankungen sowie zur Durchführung von Laseroperationen war, hatte auf einen ihrer Gesellschafter das Anlagevermögen sowie die zur Weiterführung notwendigen Rechsverhältnisse übertragen. Nach Ansicht der Betriebsprüfung waren jedoch weder ein Unternehmen im Ganzen noch ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb oder wenigstens ein Teilvermögen veräußert worden. Das sah das FG anders, denn führt der Verkäufer das Unternehmen nach dem Verkauf in gleichem Umfang fort und übernimmt der Erwerber einen für sich betrachtet lebensfähigen Teil des Unternehmens, den er ebenfalls fortführt, dann kann eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a S. 1 UStG) vorliegen.