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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Zuschlag von 10 % auf RLV auch füreine Jobsharing-BAG mit zwei Ärzten

    von RA, FAMedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de 

    Auch einer zweigliedrigen Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann der 10-%-Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für fach- und schwerpunktgleiche Praxen zustehen (LSG Hamburg 25.2.15, L 5 KA 10/12).

     

    Sachverhalt

    Zwei Kinderärzte nahmen als Jobsharing-BAG an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Für das Quartal IV/2009 setzte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ca. 39.000 EUR fest. Sie gewährte jedoch keinen Aufschlag i.H. von 10 % für fach- und schwerpunktgleiche BAG, was nach dem seinerzeit gültigen Honorarverteilungsmaßstab für fachgleiche BAG möglich gewesen wäre. Denn die KV war der Auffassung, dass diese Regelung nicht für Jobsharing-BAG gelte, da dem Jobsharer kein RLV zugewiesen werde. Nach erfolglosem Widerspruch waren Klage und Berufung der BAG erfolgreich.

     

    Anmerkungen