Das FA durfte gegenüber dem als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätigen Kläger eine dritte Anschlussprüfung anordnen. Ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben, insbesondere das Willkür- und Schikaneverbot ist nicht ersichtlich (BFH 15.12.21, VIII B 130/20).
Eine Kfz-Leasing-Sonderzahlung ist bei der Einnahmen-Überschussrechnung bei Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Leasingvertrag nicht über mehr als fünf Jahre geht und das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
Die Sozialversicherungspflicht ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BSG 28.6.22, B 12 R 4/20 R, ...
Der Erwerber eines nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 EStG begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbstständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unmöglich machen (BFH 1.12.21, II R 18/20).
§ 20 UmwStG findet keine Anwendung, wenn nicht alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen vom Einbringenden auf die MVZ-GmbH übertragen werden (LAfSt Niedersachsen 21.2.22, S 2134a-6-St 222/St 221).
Der BFH (16.3.22, VIII R 33/18) hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Die soziale Schutzbedürftigkeit von Ein-Mann-Franchisenehmern beruht nicht auf dem vertriebenen (materiellen oder immateriellen) Produkt, sondern auf der Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags (LSG Nordrhein-Westfalen 9.2.22, L 3 R 662/21, Rev. BSG: B 12 R 5/22 R).