Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer können auch dann keine Berücksichtigung als Werbungskosten finden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitszimmer mit einer Teleradiologie ausstattet, die der Unfallchirurg im Rahmen von Rufbereitschaftsdiensten verwenden kann (FG Niedersachsen 19.10.20, 1 K 292/19).
Bietet der der Richtgrößenprüfung unterliegende Vertragsarzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdeausschuss weiteren Sachvortrag zum Vorliegen von Praxisbesonderheiten an, darf der Beschwerdeausschuss ...
Pflegegeld, das aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung verhaltensauffälliger Kinder bzw. Jugendlicher erbracht wird, kann beim Betreuer gemäß § 3 Nr.
Aufgrund der Corona-Pandemie war es vielen Betroffenen nicht möglich, die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder die Reparatur in R 6.6 EStR einzuhalten. Daher hat das BMF beschlossen, die Fristen um ein Jahr zu verlängern, wenn sie sonst jetzt ausgelaufen wären (BMF 13.1.21, IV C 6 - S 2138/19/10002 :003). Sie verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29.2.20 und vor dem 1.1.21 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Nach wie vor dominiert die Übernahme einer Einzelpraxis als häufigste Form der Existenzgründung, was sich wahrscheinlich auch dadurch erklären lässt, dass das Finanzierungsvolumen einer Praxisübernahme gegenüber dem einer Neugründung deutlich niedriger ist. Bei den Berufsausübungsgemeinschaften ist übrigens der Beitritt die günstigste Variante.