02.09.2019 · Nachricht · Einkommensteuer
Eheleute, die getrennt leben, können letztmals für das Jahr der Trennung noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden und damit den Vorteil des günstigen Splittingtarifs nutzen. Dies ist immer dann vorteilhaft, wenn einer der beiden keine oder nur geringe Einkünfte hat. Doch in vielen Fällen sind die Ex-Partner so miteinander zerstritten, dass an eine Unterschrift zur Zusammenveranlagung nicht mehr zu denken ist. Und so zahlt einer der beiden möglicherweise eine zu hohe Einkommensteuer. Kann er in ...
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30.08.2019 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für einen Syndikusanwalt nach dem 1.1.16 erteilt worden, so ist die vorherige Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk nicht Voraussetzung ...
30.08.2019 · Nachricht · Umsatzsteuer
Fahrunterricht in einer Fahrschule zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1 (Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) ist nicht umsatzsteuerfrei. Fahrunterricht in einer Fahrschule ist ...
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27.08.2019 · Fachbeitrag ·
Betreuung
Für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer (§§ 1896 ff. BGB).
26.08.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Es bestehen nach dem Wortlaut des § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI keine Anhaltspunkte dafür, dass die (weitere) rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Abhängigkeit zum konkreten ...
26.08.2019 · Fachbeitrag ·
Gestaltungstipp
Achtung bei der Steuerberatung von Ärzten: Die gewerbliche Infektion der sonst freiberuflichen Einkünfte durch die Abgabe von Medikamenten im Rahmen der integrierten Versorgung ist schnell passiert, wie dieser Fall ...
23.08.2019 · Fachbeitrag ·
Ehrenamtliche Betreuer
Das FG Baden-Württemberg (6.3.19, 2 K 317/17) hat die Auffassung des FA bestätigt und entschieden, dass Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin stets nur in Höhe des Betreuerfreibetrags (§ 3 Nr. 26b EStG) steuerfrei und darüber hinaus steuerpflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwandsentschädigungen aus der Landeskasse gezahlt werden.