Honorarnotärzte im Bereich der Luftrettung, die an der notärztlichen Versorgung im Luftrettungsdienst teilnehmen und im Rahmen dessen in einem Dienstplan eingeteilt sind und mit dem Hubschrauberpersonal (Pilot und Rettungsassistent) arbeitsteilig zusammenwirken, üben eine abhängige Beschäftigung aus (LSG Baden-Württemberg 16.10.20, L 4 BA 732/19, Urteil).
Wer ab dem 1.1.21 einen land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss die Auskünfte, die bisher mit dem Formular „Fragebogen zur steuerlichen ...
Die Drei-Jahre-Regel des BSG zur Nachbesetzung einer frei gewordenen Arztstelle ist nicht anwendbar, wenn ein angestellter Arzt aus nachvollziehbaren beruflichen Gründen im MVZ kündigt und in einem anderen MVZ eine ...
Eine bloße Bezeichnung als „Honorararzt“ kennzeichnet sozialversicherungsrechtlich kein besonderes Tätigkeitsbild, weswegen auch auf ambulante Palliativversorgung spezialisierte Ärzte abhängig beschäftigt und daher versicherungspflichtig sein können (LSG Bayern 29.7.20, L 6 R5130/17).
Die Anschaffungskosten für Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung können rückwirkend zum 1.1.21 sofort abgeschrieben werden. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt werden.
Während der Corona-Pandemie sind viele Tagespflegepersonen durch behördliche Auflagen an der Betreuung der Kinder gehindert (gewesen). Das FinMin Schleswig-Holstein weist aber darauf hin, dass die ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Die Befreiung eines angestellten Arztes von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI kann unter Vertrauensschutzgesichtspunkten geboten sein, wenn bereits ein Befreiungsbescheid gemäß § 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht vorliegt und eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk nach einem Wechsel in ein anderes Bundesland lediglich wegen Überschreitens der satzungsmäßigen Altersgrenze bei weiterer Tätigkeit als angestellter Arzt nicht ...