Aus den zahlreichen FG-Urteilen haben wir für Sie im Folgenden wieder die für die Praxis wichtigsten Entscheidungen zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sollten Sie die einzelnen Verfahren weiter im Auge behalten.
Ein Rangrücktritt verhindert die Geltendmachung des Anspruchs vor den restlichen Gläubigern. Der BFH (10.8.16, I R 25/15) hat zuletzt darüber befunden, ob eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt erklärt ...
Zieht sich eine Behandlung über den Jahreswechsel, ist es aus steuerlichen Gründen sinnvoll, die gesamten Kosten vorauszuzahlen. So wirken sie sich in Summe im Jahr der Vorauszahlung wenigstens als außergewöhnliche ...
Noten für Ärzte im Internet sind zu entfernen, wenn sie auf falschen Behauptungen im Bewertungstext beruhen, der ebenfalls zu löschen ist (LG München I 3.3.17, 25 O 1870/15).
Die Leistungen eines Verfahrensbeistands sind nicht eng mit der Sozialfürsorge oder der Kinder- und Jugendbetreuung verbunden. Sie sind damit weder nach § 4 Nr. 25 UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst.
Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der Kleinunternehmer ist eine Besonderheit des Umsatzsteuerechts. Obwohl er umsatzsteuerlich ein Unternehmer ist, wird die Umsatzsteuer bei ihm dennoch nicht erhoben. Folglich stellt er Rechnungen ohne Umstatzsteuer aus. Dafür hat er allerdings auch keine Möglichkeit, die Vorsteuer aus den bezogenen Leistungen zu ziehen. Weiter wichtige Aspekte zeigt dieses kurze Video.