Ab dem 30.3.19, 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert aktuell darüber, welche Auswirkungen der Austritt auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für inländische Unternehmer sowie für britische ...
Der BFH legte mit Beschluss vom 12.10.16 (I R 80/14) dem EuGH die Regelung zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter nach § 7 Abs. 6 und 6a AStG zur EU-rechtlichen Überprüfung ...
Der Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit), der derzeit auf den 29.3.19 terminiert ist, rückt näher. Der deutsche Gesetzgeber steht im Zugzwang, das sog. Brexit-Steuerbegleitgesetz (kurz Brexit-StBG) noch vor ...
Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu einem Verfahren aufgefordert, bei dem es um die Anwendbarkeit der Schachtelstrafe des § 8b Abs. 5 KStG bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung geht (BFH 16.1.19, I R 72/16).
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Die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG ist eine umstrittene Frage. Der BFH hatte für das Streitjahr 2009 eine gewerbesteuerliche Berücksichtigung verneint (BFH 11.3.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Im Fall einer Mehrfachansässigkeit in Dreieckssachverhalten kann die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dazu führen, dass sich widersprechende Rechtsnormen auf denselben Sachverhalt zutreffen. Diese Normenkollision kann die Entstehung von weißen Einkünften oder auch eine Doppelbesteuerung zur Folge haben. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und beleuchtet anhand ausgewählter Musterfälle deren Auswirkungen auf die Praxis.