Am 15.7.14 hat die OECD die Übernahme einiger zwischen den Jahren 2010 und 2013 erarbeiteten Änderungen am Musterabkommen beschlossen. Das Finanz-Komitee hatte den Änderungen bereits am 26.6.14 zugestimmt. Die überarbeitete Version wird in den nächsten Monaten veröffentlicht.
Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs.
Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z. B. ein E-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11.7.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Portugal beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land seine Verbrauchsteuervorschriften für die Vermarktung von Zigaretten nicht geändert hat. In Portugal gilt für Zigaretten eine durch die Steuermarke auf der Verpackung bestimmte zeitliche Begrenzung für den Verkauf. Die Aufmachung der Steuermarken wird in Portugal regelmäßig geändert, und die neue Kennzeichnung ist häufig mit einer Änderung des Steuersatzes verbunden. Zigaretten ...
Gründungsaufwand für eine im Ausland belegene feste Einrichtung eines Freiberuflers führt nicht zu einem Betriebsausgabenabzug bei der Ermittlung der Einkünfte aus der inländischen Tätigkeit. Dieser Aufwand ist ...
Rund vier Jahre nach Verabschiedung des US-Gesetzes Foreign Account Tax Compliance Act, kurz ‚FATCA‘ ist es soweit. Seit dem 1.7.14 nimmt die US-Steuerbehörde IRS Finanzinstitute weltweit in die Pflicht, potenziell ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
In sechs Monaten wird das MwSt-System der EU erheblich vereinfacht, so dass sich der Aufwand für zahlreiche Unternehmen verringert und die Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt werden. Ab dem 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunkdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers. Diese Änderung hat für die Unternehmen ausgewogenere ...