28.08.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Das für den 01.10.2020 geplante Inkrafttreten der geänderten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL; PP 12/2019, Seite 3) soll offenbar auf den 01.01.2021 verschoben werden. Das teilten der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK), PHYSIO DEUTSCHLAND, der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) am 26.08.2020 übereinstimmend auf ihren Websites mit.
13.08.2020 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Wir sind eine Physiotherapiepraxis und haben nun zwei Polizisten als Patienten. Beide sind über die Heilfürsorge des Landes Baden-Württemberg (Heilfürsorge BWL) krankenversichert. Wie können wir die ...
20.07.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Lässt eine gesetzliche Krankenkasse die vorgeschriebene Frist zur Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten verstreichen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt (sog. Genehmigungsfiktion).
20.07.2020 · Fachbeitrag ·
Gesundheitsdatenschutzrecht
Viele Physiopraxen nutzen für ihre Abrechnung externe Dienstleister (PP 01/2019, Seite 5). Bei der Weitergabe der zur Abrechnung erforderlichen Patientendaten müssen Therapeuten neben den Anforderungen des Datenschutzschutzrechts auch die berufsrechtliche Schweigepflicht sowie die strafrechtliche Verschwiegenheitspflicht beachten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnung über einen externen Partner rechtskonform ist und behalten Sie trotz der unterschiedlichen Regularien das Wesentliche im Blick.
16.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Corona-Empfehlungen am 02.07.2020 erneut konkretisiert (Volltext online unter iww.de/s3899 ). Zudem hat der GKV-Spitzenverband zum 01.07.
16.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Corona-Empfehlungen am 02.07.2020 erneut konkretisiert (Volltext online unter iww.de/s3899 ). Zudem hat der GKV-Spitzenverband zum 01.07.
10.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Inhabern von Physiotherapiepraxen steht es frei, den mit der Coronapandemie verbundenen Hygiene-Mehraufwand bei Privat- und Beihilfepatienten selbst zu kalkulieren. Es gibt keine Festlegung auf 1,50 Euro pro Patientenkontakt. Die Erstattung durch private Krankenversicherer (PKVen) und Beihilfe ist jedoch i. d. R. auf 1,50 Euro begrenzt. Darauf weist der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) auf seiner Website hin (Mitteilung vom 01.07.2020, online unter iww.de/s3882 ).