22.06.2020 · Nachricht ·
Veranstaltungshinweis
Als Therapeut sind Sie verpflichtet, Heilmittelverordnungen vor der Behandlung auf Richtigkeit zur überprüfen. Worauf es dabei ankommt und welche Ausnahmeregelungen wegen der Coronakrise zzt. noch gelten, ist Gegenstand des kommenden IWW-Webinars aus der Reihe „Abrechnung für Physiotherapeuten“. Dieses findet am Freitag, dem 26.06.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
03.06.2020 · Nachricht ·
Abrechnung
Am 25.05.2020 haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Corona-Sonderregelungen für Heilmittelerbringer bis zum 30.06.2020 verlängert ( iww.de/pp iww.de/pp , Abruf-Nr.
31.03.2020 · Nachricht ·
Veranstaltungshinweis
Angesichts der Coronavirus-Pandemie wurden zahlreiche Abrechnungserleichterungen für Heilmittelerbringer beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 46417910 ). Wie Sie diese umsetzen, ist u. a. auch Gegenstand der neuen ...
30.03.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Coronapandemie am 27.03.2020 weitere Sonderregelungen für die Verordnung von Heilmitteln beschlossen. Diese sollen vor allem Krankenhäuser entlasten und das Infektionsrisiko weiter verringern. Betroffen ist u. a. nun auch das Entlassmanagement. Die Beschlüsse ergänzen die Erleichterungen für Heilmittelerbringer, die der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen am 18.03.2020 beschlossen hatten (PP 04/2020, Seite ...
20.03.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelabrechnung
Wegen der Coronavirus-Pandemie haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Sonderregelungen beschlossen, die den Heilmittelerbringern die Leistungserbringung und
-abrechnung ...
13.03.2020 · Fachbeitrag ·
Zuzahlungen
Frage: „Immer mehr gesetzliche Krankenkassen fordern bei zuzahlungssäumigen Patienten neben der Zuzahlungsrechnung auch den Nachweis einer zweiten schriftlichen Mahnung an den Patienten, bevor sie die Zuzahlung ...
09.03.2020 · Fachbeitrag ·
Hausbesuche
Frage: „Als Physiotherapiepraxis behandeln wir hin und wieder Patienten in Pflegeheimen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Behandlung zu quittieren. Nicht immer ist bei der Behandlung der gerichtlich bestellte Betreuer anwesend. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass das Pflegepersonal der Einrichtung zur Quittierung berechtigt ist?“