02.03.2020 · Nachricht ·
Abrechnung
Auch ohne die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) zum 01.10.2020 (PP 12/2019, Seite 3) ist die Abrechnung von Heilmittelbehandlungen schon schwer genug: Absetzungen, nachgelagerte Rechnungsprüfungen, ein komplexer Abrechnungsprozess und der hohe Zeitaufwand sind die wesentlichen Herausforderungen für niedergelassene Physiotherapeuten. Die PP-Sonderausgabe „Absetzungen vermeiden – Richtig und effizient abrechnen mit der neuen Heilmittel-Richtlinie“ zeigt Ihnen, wie Sie diese Herausforderung ...
07.01.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) bei Lipödem fällt seit dem 01.01.2020 unter die Regelungen des besonderen Verordnungsbedarfs. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband ...
05.11.2019 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Frage: „ Wir haben eine Patientin über drei Jahre mit Krankengymnastik im doppelstündigen Hausbesuch behandelt. Jetzt sendet deren Krankenkasse die Rezepte zurück. Die Kasse erklärt, statt Indikationsschlüssel ...
23.09.2019 · Fachbeitrag ·
G-BA-Beschlüsse
Die Verordnung von Heilmitteln soll zum 01.10.2020 deutlich vereinfacht werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.09.2019 beschlossen. Die Neuregelungen bedeuten auch für Heilmittelerbringer und deren Patienten deutliche Vereinfachungen.
20.08.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelregress
Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Vergütung für eine physiotherapeutische Leistung schon bezahlt hat, darf sie die eingereichten ärztlichen Verordnungen nachträglich (erneut) überprüfen.
16.07.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
PHYSIO-DEUTSCHLAND sieht keine Gefahr, dass sich die seit dem 01.07.2019 geltenden bundeseinheitlichen Heilmittelpreise auf das Verordnungsverhalten der Ärzte auswirken könnte. Die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) ...
03.07.2019 · Fachbeitrag ·
Refresher
Zu häufig ist es erst die Krankenkasse, die Fehler auf Heilmittelverordnungen sofort bemerkt. Die Folge sind Absetzungen. Eine nachträgliche Korrektur ist entweder nicht möglich oder mit hohem Zeitaufwand verbunden. Leistungserbringer tun gut daran, zu wissen, welche Fehler zu Absetzungen führen und wie sie zu vermeiden sind.