11.04.2022 · Nachricht ·
Arbeitsrecht
Bei einer außerordentlichen Kündigung von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz ist die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 Bürgerliches (BGB) gewahrt, wenn der Arbeitgeber die behördliche Zulässigkeitserklärung (vgl. PP 06/2017, Seite 18) innerhalb der Zwei-Wochen-Frist beantragt, fristgerecht deren Versagung widerspricht bzw. dagegen klagt und die außerordentliche Kündigung unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Wegfall des Zustimmungserfordernisses (d. h. Mutterschutz oder Elternzeit) ...
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08.04.2022 · Fachbeitrag ·
Praxisräume
Der Umfang der Kontrollrechte des Mieters im Zusammenhang mit Nebenkostenabrechnungen ist ein Dauerthema in der BGH-Rechtsprechung. Immer wieder wird versucht, den maßgeblichen § 259 Abs. 1 BGB im Wohnraummietrecht ...
31.03.2022 · Nachricht ·
Datenschutz
Eine privatrechtliche Datenverarbeitung liegt nicht vor, wenn ein Vermieter Daten an eine Firma zwecks Erstellung einer Nebenkostenabrechnung weitergibt. Die Firma wird dann als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr.
28.03.2022 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Beim Eröffnen einer Privatpraxis spielen neben wirtschaftlichen auch rechtliche Überlegungen eine Rolle. Dazu gehören insbesondere die rechtlichen Anforderungen an die Praxisräume und deren Nutzung, ein Mietvertrag (bei angemieteten Praxisräumen) und weitere Verträge, die die Räume betreffen. Aber auch andere Rechtsfragen gilt es, im Blick zu behalten, um etwaige daraus erwachsende Risiken richtig einschätzen zu können.
18.03.2022 · Nachricht ·
Mietminderung
Ein Mietobjekt in einem Altbau weist nur dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel auf, wenn ein gewisser Mindeststandard unterschritten wird, wie z. B. ständiges Eindringen von Feuchtigkeit oder erhebliche ...
16.03.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Vergleiche zwischen Maskenpflicht und der Nazidiktatur muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (Arbeitsgericht [ArbG] Darmstadt, Urteil vom 09.11.2021, Az. 9 Ca 163/21, Abruf-Nr. 227595 ). Das Urteil betrifft zwar einen ...
07.03.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Physiopraxen sind keine anonymen Großbetriebe, die Mitarbeiter kennen einander. Wer arbeitsunfähig erkrankt, weiß, was an Mehrarbeit auf die Kollegen zukommt und/oder welche Patienten nicht versorgt werden. Entsprechend gibt es arbeitswillige, arbeitsfähige Mitarbeiter, die vor Ablauf einer Krankschreibung wieder arbeiten möchten. Als Praxisinhaber und Arbeitgeber stehen Sie hier in einem Spannungsfeld: Zwar ist die Einsatzbereitschaft des Mitarbeiters lobenswert, aber Sie haben ihm gegenüber (ebenso wie ...