23.02.2022 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
In einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bisher auf Antrag des Beschäftigten oder des Arbeit-/Auftraggebers faktisch, ob Beschäftigte als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das Statusfeststellungsverfahren ist in § 7a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Diese Vorschrift wird durch ein bereits im Mai 2021 beschlossenes Gesetz zum 01.04.2022 geändert.
21.02.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (PP 08/2021, Seite 8) gilt der sog. Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls: Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) eine weitere Erkrankung auf, die ...
15.02.2022 · Fachbeitrag ·
Johnson & Johnson
Wer lediglich einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde, hat keinen Anspruch auf eine Bescheinigung darüber, vollständig geimpft zu sein im Sinne von § 2 Nr. 3 ...
11.02.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Auch Personen, die in einer Physiotherapiepraxis tätig sind, müssen gemäß dem neuen § 20a Abs. 1 Nr. 1 lit. i) Infektionsschutzgesetz (IfSG) bis spätestens zum 15.03.2022 geimpft oder genesen sein. Der Gesetzgeber hat damit im Dezember 2021 eine Corona-Impfpflicht u. a. für Physiotherapeuten und andere Beschäftigte einer Physiopraxis eingeführt. Nach der Gesetzesbegründung soll die Impfpflicht das Risiko reduzieren, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und SARS-CoV-2 an andere Menschen in der Praxis zu ...
07.02.2022 · Nachricht ·
Praxiszulassung
Inhaberinnen und Inhaber von Physiopraxen, die den seit dem 01.08.2021 geltenden Rahmenvertrag (PP 08/2021, Seite 3) bisher noch nicht anerkannt haben, können dies noch bis zum 30.04.2022 nachholen. Das ...
03.02.2022 · Nachricht ·
Urlaub
Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, darf der Arbeitgeber dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigen und entsprechend kürzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ...
27.01.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn ein Mitarbeiter einem Kollegen hasserfüllt mitteilt, seinen Vorgesetzten „aus dem Fenster zu schmeißen“ und kurz vor einem „Amoklauf“ zu sein, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ohne dass eine Abmahnung notwendig ist. (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.2021, Az. 5 Ca 254/21. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.