06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Website-Betreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Website-Besucher vorher aktiv eingewilligt hat (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17; PP 11/2019, Seite 15). Nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gilt das Urteil auch für statistische Analyse-Tools zum Nutzerverhalten (z. B. Google Analytics). Betreiber dürfen sie nur verwenden, sofern sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. Physiotherapeuten, die solche Tools nutzen, sind gut beraten, sich ...
10.12.2019 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Während z. B. nach einem Unfall leicht verletzte Abrechnungskräfte z. T. noch einfache sitzende Tätigkeiten verrichten können, fällt selbst ein leicht verletzter Physiotherapeut i. d. R. komplett aus.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als ...
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig.
29.11.2019 · Nachricht ·
Unfallversicherung
I. d. R. sind Unfälle von Arbeitnehmern auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Wenn aber der Arbeitnehmer anstatt des direkten Weges eine achtmal längere ...
22.11.2019 · Nachricht ·
Betriebsprüfung
Arbeitgeber und Steuerberater können die betriebsprüfungsrelevanten Daten elektronisch abgeben (§ 28p Abs. 6a Sozialgesetzbuch IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten werden mithilfe einer Prüfsoftware ...
21.11.2019 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Am 14.11.2019 hat der Bundestag das sog. Masernschutzgesetz beschlossen. Dieses tritt am 01.03.2020 in Kraft. U. a. auch Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen müssen dann per Impfpass oder ärztlichem Attest eine vollständige Masernimpfung nachweisen. Fehlt der Nachweis, kann ab Juli 2020 ein Bußgeld von 2.500 Euro verhängt werden.