07.09.2020 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Ein Nageldesigner, der seine Tätigkeit nicht im eigenen Betrieb ausübt, ist in die Betriebsabläufe des Nagelstudios eingebunden und damit sozialversicherungspflichtig. An dieser Bewertung ändert sich insbesondere auch dann nichts, wenn der Designer an das Nagelstudio für Arbeitsplatz und Gerätschaften monatlich 200 Euro Miete zahlt. Das hat das SG Stuttgart im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände entschieden.
09.07.2020 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wenn Sie als Inhaber einer Physiopraxis umsatzsteuerpflichtige freie Mitarbeiter beschäftigen, zahlen Sie mit den Rechnungen, die Ihnen diese Mitarbeiter stellen, auch Umsatzsteuer. Wird der Arbeitnehmerstatus eines ...
09.07.2020 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wenn Sie als Inhaber einer Physiopraxis umsatzsteuerpflichtige freie Mitarbeiter beschäftigen, zahlen Sie mit den Rechnungen, die Ihnen diese Mitarbeiter stellen, auch Umsatzsteuer. Wird der Arbeitnehmerstatus eines ...
25.06.2020 · Fachbeitrag ·
Mehrwertsteuer
In ihrer Überraschungsentscheidung zum Konjunkturpaket hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent zu senken. Die Änderung gilt befristet für die Zeit von 01.07. bis 31.12.2020. Nachstehend lesen Sie, wie Sie in Ihrer Physiotherapiepraxis von der Steuersatzsenkung profitieren.
04.06.2020 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Ein mithilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen ...
22.04.2020 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 müssen auch selbstständige Physiotherapeuten ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. Die Finanzämter verzichten i. d. R. nur bei Empfängern von Übungsleiter- oder ...
19.03.2020 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Werbung für Ihre Physiopraxis ist nicht nur auf dem Praxis-Pkw möglich (PP 01/2011, Seite 3). Wenn Sie als Praxisinhaber Ihre Mitarbeiter dafür bezahlen, dass sie auf ihrem Privatfahrzeug Werbung für Ihre Praxis anbringen, sollten Sie bestehende Verträge prüfen und ggf. nachbessern. Denn Entgelte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlen, sind lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht [FG] Münster 03.12.2019, Az. 1 K 3320/18 L; gegen das Urteil ...