24.02.2020 · Fachbeitrag ·
Personal
Regelmäßig zum Jahresbeginn gibt es wichtige Änderungen, die die Abläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Diese Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie in der Physiopraxis seit dem 01.01.2020 achten müssen (von A bis Z sortiert).
18.02.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungswerte
Wie in jedem Jahr haben sich auch im Jahr 2020 viele Rechengrößen und Grenzwerte für die Sozialversicherung erhöht. Der folgende Beitrag liefert Ihnen einen Überblick über die Werte, die 2020 gelten.
30.01.2020 · Fachbeitrag ·
Elektromobilität
Für betriebliche (Elektro-)Fahrräder, die verkehrsrechtlich keine Kfz sind, hat die Finanzverwaltung jetzt die Details für die Bewertung des monatlichen Durchschnittswerts für die Privatnutzung festgelegt.
15.01.2020 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Leistungen erbringen, die keine Heilbehandlungen bzw. nicht ärztlich verordnet sind, müssen Sie überprüfen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind (Prüfschema online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46296733 ). Mindestens müssen Sie als Praxisinhaber zusammen mit Ihrem Steuerberater im Blick behalten, ob Sie die sog. Kleinunternehmergrenze einhalten und damit faktisch weitgehend die Umsatzsteuer vermeiden können. Diese Grenze liegt seit dem 01.01.2020 bei 22.000 Euro.
09.01.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Viele Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsweg mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber diese Strecken möglichtst steuerfrei ...
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ergeben sich aus der Kombination von Steuerbefreiungen und pauschaler Lohnversteuerung interessante Möglichkeiten der Mitarbeiterförderung. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, ...
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Die Quittung für Briefmarken am Postschalter liegengelassen, den Tankbeleg für den Praxis-Pkw verloren oder am Parkautomaten keine Quittung für die Parkgebühr angefordert – auch in der Physiopraxis kann das schon mal vorkommen. Doch Praxisausgaben können Sie nur mit ordentlichem Beleg steuerlich geltend machen. Die Notlösung sind Eigenbelege. Wie Sie diese einsetzen und damit das Finanzamt überzeugen, zeigt dieser Beitrag.