04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Stellt sich heraus, dass Sie ein 2018 erworbenes privates Wirtschaftsgut mindestens zu zehn Prozent für Ihre Praxis genutzt haben, können Sie es nachträglich noch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen (d. h. Praxisvermögen) zuordnen. Damit es mit dem Vorsteuerabzug für den Kaufpreis und die laufenden Kosten klappt, müssen Sie die Zuordnung innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Für das Steuerjahr 2018 ist das der 31.07.2019 – und nicht mehr der 31.05.2019.
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der wegen der Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kfz-Steuer begehrte (FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18 O, Abruf-Nr.
04.02.2019 · Nachricht ·
Praxis-Pkw
Ob die Ein-Prozent-Regel zur Bewertung der Nutzungsentnahme aus privater Verwendung des Praxis-Pkw auf 50 Prozent der Kfz-Kosten gedeckelt werden darf (PP 12/2018, Seite 1), wird nun das Bundesverfassungsgericht ...
28.12.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnkosten
Der Jahresbeginn 2019 bringt Arbeitgebern einige Änderungen bei steuerbegünstigten Gehaltsbestandteilen (PP 12/2018, Seite 15). Betroffen sind u. a. Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für Ihre Mitarbeiter (sog. „Jobtickets“) und E-Bikes bzw. Elektroautos als Praxisfahrzeuge. Letztere betreffen sowohl Ihre Lohngestaltung, aber auch Sie selbst, wenn Sie „elektrisch“ in die Praxis fahren.
12.12.2018 · Fachbeitrag ·
Prävention
Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsleistungen sind bis zu 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer von der Einkommensteuer befreit. Für Sie als Inhaber einer Physio-Praxis sind sie sowohl steuerbegünstigter ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Steuern
Patienten können die Kosten für eine Bioresonanztherapie in ihrer Steuererklärung nicht grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Im Einzelfall ist vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches ...
22.11.2018 · Nachricht ·
Lohnkosten
Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. 2020 wird er dann auf 9,35 Euro erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung gebilligt. Die Mindestlohnkommission hatte die Erhöhung Ende Juni 2018 vorgeschlagen.