04.11.2014 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Auch wenn es für viele nicht zur liebsten „Freizeitbeschäftigung“ gehört: Es kann sich lohnen, die Möglichkeiten des Steuersparens zu kennen. Dabei geht es weniger darum, den gesamten Alltag dem Steuersparen unterzuordnen, als vielmehr darum, die Steuersparmodelle zu kennen, die für Sie besonders relevant sind. Deshalb finden Sie diesmal im Themenspezial eine Liste von Artikeln und Downloads, die Ihnen die wichtigsten Steuersparmöglichkeiten für Praxisinhaber aufzeigen.
25.09.2014 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
„Normale“ Gehaltserhöhungen sind für den Therapeuten und seine Mitarbeiter oft unbefriedigend. Einerseits kommt meist wenig Geld auf dem Konto der Angestellten an, andererseits erhöhen die für Ihre Mitarbeiter ...
25.09.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Sie können auch mit Ihrem Sportwagen zum Beispiel zu Hausbesuchen fahren, dürfen dann aber nicht erwarten, dass Sie die Kosten für diese Fahrten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen können.
24.07.2014 · Fachbeitrag ·
Steuern
Aufwendungen für den Besuch von Veranstaltungen, die sowohl das private als auch das betriebliche Interesse berühren, ohne dass ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab erkennbar wäre, sind gemäß § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 14.11.13, Az. 10 K 1356/13).
24.07.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Durch das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß sowie die Ankäufe von so genannten Steuer-CDs wurde deutlich, dass Steuerstraftaten in Deutschland streng verfolgt werden. In den letzten Jahren hat es erhebliche ...
15.04.2014 · Fachbeitrag ·
Eigenbelege
„Keine Buchung ohne Beleg“: Jeder Selbstständige, der sich in irgendeiner Form schon einmal mit seiner Buchhaltung befasst hat, kennt diesen Grundsatz. Spätestens wenn der Steuerberater nach der Quittung für ...
20.02.2014 · Fachbeitrag ·
Einkünftequalifzierung
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Physiotherapeut eine gewerbliche (als Praxisinhaber) und eine freiberufliche Tätigkeit (als selbst Behandelnder) nebeneinander ausüben kann. Die Tätigkeiten sind dann steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung – zum Beispiel nach den einzelnen behandelten Patienten – ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist oder der Umfang der Tätigkeit anhand bekannter Daten geschätzt werden kann (FG Hamburg 10.9.13, 3 K 80/13, NZB BFH VIII B 126/13).