10.12.2019 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Während z. B. nach einem Unfall leicht verletzte Abrechnungskräfte z. T. noch einfache sitzende Tätigkeiten verrichten können, fällt selbst ein leicht verletzter Physiotherapeut i. d. R. komplett aus. Allein schon wegen Ihrer Pflicht zur Lohnfortzahlung entsteht Ihnen als Praxisinhaber ein erheblicher finanzieller Schaden. Diese Kosten können Sie sich vom Unfallverursacher zurückholen – sei es vom Mitarbeiter selbst oder von dem Dritten, der die Arbeitsunfähigkeit (AU) Ihres Mitarbeiters verursacht hat.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Seit Ende September 2019 liegt dem Bundesgesundheitsministerium der Entwurf einer neu gestalteten Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) vor (PP 10/2019, Seite 1). Sie wird voraussichtlich noch dieses Jahr verbindlich im ...
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Beitrag
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Praxiskommunikation
Vielleicht zählt das Thema „Praxismarketing“ zu den Dingen, die Sie als Inhaber einer Physiopraxis schon immer einmal (wieder) angehen wollten. Weil Sie Ihr Marketing überarbeiten und modernisieren möchten oder ...
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Intervalltraining ist zwar seit einiger Zeit in Mode, aber es setzt sich erst jetzt relativ langsam als Kurstrend durch. Für physiotherapeutische Praxen mit Selbstzahlerangeboten bietet sich hier die Möglichkeit, ein attraktives, effizientes und zugleich leicht zu implementierendes Kursprogramm zu erstellen. So können sie sich am sog. „zweiten Gesundheitsmarkt“ abseits der etablierten Angebote abheben.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als ...
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Die Quittung für Briefmarken am Postschalter liegengelassen, den Tankbeleg für den Praxis-Pkw verloren oder am Parkautomaten keine Quittung für die Parkgebühr angefordert – auch in der Physiopraxis kann das schon ...
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig.