21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer eine 400-stündige Fortbildung absolviert, die vollständig oder überwiegend aus Lehrvideos besteht, hat keinen Anspruch auf das sog. Meister-BAföG. Eine Friseurin scheiterte mit ihrer Klage vor Gericht (Verwaltungsgericht [VG] Münster, Urteil vom 29.10.2024, Az. 6 K 2868/22). Das Urteil ist auch für Heilmittelberufe relevant, da auch hier seit dem 01.01.2002 bei bestimmten Fortbildungen das Meister-BAföG zulässig ist.
21.11.2024 · Fachbeitrag ·
Konkurrenzschutz
Ein – nachvertragliches – Wettbewerbsverbot ist in Angestelltenverträgen eine beliebte Konstruktion und soll z. B. das schnelle Einsteigen eines angestellten Therapeuten oder eines fachlichen Leiters nach ...
04.11.2024 · Nachricht ·
Mietrecht
Ein sauberer Eingangsbereich zählt zu den wichtigen Patienten-Kontaktpunkten einer Physiopraxis (PP 03/2020, Seite 11 ff.). Wenn der Betreiber einer Physiopraxis die Praxisräume angemietet hat, ist in den Nebenkosten ...
31.10.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebskosten
Ein Mieter muss eine Betriebskostennachforderung nicht zahlen, solange der Vermieter keine Einsicht in die Abrechnungsbelege gewährt. Der Vermieter muss die Belegeinsicht aktiv ermöglichen und an der Terminfindung mitwirken (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2024, Az. 49 C 410/23).
30.10.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Wir wollen von der Abrechnung über ein Abrechnungszentrum zur Direktabrechnung mit der Krankenkasse umstellen: Mit dem Abrechnungszentrum ist vertraglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vereinbart.
29.10.2024 · Fachbeitrag ·
Branchenbefragung
Wenn es um ihr eigenes Arbeitsumfeld geht, nehmen die Gesundheitsfachberufe politische Entscheidungen als größten Störfaktor wahr. Das belegt das Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit (vgl. PP 08/2023, Seite ...
28.10.2024 · Nachricht ·
Berufspolitik
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat beim Bundesamt für soziale Sicherung Beschwerde gegen den BARMER Heilmittelreport 2024 eingereicht. Das teilt der SHV auf seiner Website mit. Grund sind die offensichlich unwahren Tatsachenbehauptungen. Mit der Beschwerde bittet der SHV das Bundesamt für Soziale Sicherung, von seiner Aufgabe als Aussichtsbehörde Gebrauch zu machen und die BARMER aufgefordern, die Falschdarstellungen künftig zu unterlassen.