19.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Klagerücknahme
Vorsicht, wenn ein Anwalt auf den letzten Drücker – nur einen Tag vor dem Gerichtstermin – einen Parteiwechsel auf Beklagtenseite erklärt. Wird der Termin (gegen den alten Beklagten) noch aufgerufen, verdient der Anwalt der Gegenseite zwar die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Sie „spült“ aber weniger Geld in die Anwaltskasse, denn nach dem OLG Brandenburg wird sie nicht nach dem Hauptsachewert abgerechnet (12.6.24, 6 W 18/24, Abruf-Nr. 243592 ).
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17.09.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Stufenklage
Bei (familiengerichtlichen) Stufenklagen kommt es häufig zu folgender Konstellation: Nach der Auskunft in der ersten Stufe kommt es in der zweiten Stufe mit dem Antrag auf Leistung zu einem Versäumnisbeschluss. Hierfür entstehen folgende Terminsgebühren nach Nr. 3104 VV RVG und Nr. 3105 VV RVG.
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15.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Leserforum
FRAGE: Mandantin M erhielt von der Unterhaltsvorschussstelle am 1.3.24 einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für ihr Kind. Damit wurden die Unterhaltsvorschussleistungen rückwirkend ab 1.1.24 aufgehoben und M sollte einen Betrag von 600 EUR zurückzahlen. Weiterhin wurde entschieden, dass künftige Leistungen ab dem 1.4.24 von 200 EUR monatlich nicht mehr gezahlt werden. Rechtsanwalt R hat gegen den Bescheid Widerspruch ...
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13.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts ist nicht eigenständig anfechtbar. Deshalb ist die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung zum Zwecke der Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit nicht statthaft, die der Prozessbevollmächtigte einer Partei im eigenen Namen gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 GKG,
§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG erhebt (OLG Koblenz 12.3.24, 3 W 72/24, Abruf-Nr. 242951 ).
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11.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · DS-GVO-Massenverfahren
Werden im Rahmen eines „Massenverfahrens“ wegen angeblicher Datenschutzverstöße neben Zahlungsansprüchen Ansprüche auf Feststellung, Unterlassung und Auskunft geltend gemacht, sind diese jeweils mit nur 300 EUR zu bemessen (OLG Celle 29.4.24, 5 W 19/24, Abruf-Nr. 242950 ).
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09.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Streitwertecke
Der Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunft bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Das ist der Fall, wenn der Auskunftspflichtige selbst nicht zu einer sachgerechten Auskunftserteilung in der Lage ist (OLG Hamm 19.2.24, 4 UF 142/21, Abruf-Nr. 242943 ).
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07.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Terminsvertretung
Mit dem Beschluss des LG Ulm liegt eine weitere Entscheidung zu den Gebühren des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers vor. Die Entscheidung ist zwar im Ergebnis richtig, überzeugt aber nicht in der Begründung (LG Ulm 12.3.24, 1 Qs 7/24, Abruf-Nr. 242528 ).
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05.09.2024 · Nachricht aus RVGprof · Strafprozess
In Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG ist ein Zuschlag normiert, wenn der Rechtsanwalt einen Mandanten vertritt, der sich nicht auf freiem Fuß befindet. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Mandant in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden ist (LG Limburg a. d. Lahn 29.2.24, 5 KLs 5 Js 10388/21, Abruf-Nr. 242530 ).
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04.09.2024 · Nachricht aus VVP · Gewinnspiel „IWW-Momente“
Über 500 Zuschriften auf unser Gewinnspiel „Ihr IWW-Moment“ haben uns bisher erreicht. Darunter erstaunliche Geschichten, herzliche Anekdoten und viel, viel Lob. Darüber freuen wir uns wirklich sehr! Freuen können sich jetzt auch die 26 Gewinner unserer ersten Verlosung. Der aktuelle Hauptpreis – ein iPad-Mini – ging an Rechtsanwältin Julia Berkenbrink aus Saarlouis. Alle weiteren Gewinner wurden von uns per E-Mail benachrichtigt. Wenn auch Sie gewinnen möchten, nehmen Sie jetzt ...
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01.09.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Verweisung
Wird ein Rechtsstreit von einem Arbeitsgericht (ArbG) an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, sind die vor dem ArbG angefallenen Anwaltskosten nicht erstattungsfähig. Nach dem OLG Dresden werden nur die Kosten erstattet, die nach Verweisung (auch) vor dem Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefallen sind.
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