03.07.2024 · Fachbeitrag · Pfändungsfreigrenzen
BMJ veröffentlicht berichtigte Pfändungsfreibeträge zum 1.7.24
In VE 24, 118 haben wir über die Auswirkungen der neuen Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.24 berichtet. Nach dem Redaktionsschluss der vorgenannten Ausgabe hat das BMJ eine korrigierte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht (BGBl. I Nr. 160a vom 24.5.24). In der Berichtigung heißt es u. a.: „Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 vom 10. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 160) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Nummer 1 Buchstabe b ist die Angabe „560,90“ durch die Angabe „561,43“ zu ersetzen.“ Der folgende Beitrag zeigt, was das bedeutet.
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