Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet wegen der daraus
resultierenden Vollstreckungsverbote oft, nicht immer, das vorläufige, meist sogar das endgültige Ende der Zwangsvollstreckung. Mitunter kann die Insolvenz aber auch einen Vorteil für den später vollstreckenden Gläubiger bringen, wie der folgende Beitrag zeigt.
Regelmäßig erreichen uns Fragen, wie es in der Zwangsvollstreckung oder bei einer Insolvenz mit der beA-Pflicht aussieht. Aktuell hat der BGH hierzu entschieden: Rechtsmittel im Insolvenzverfahren sind elektronisch ...
Viele Rechtsschutzversicherer behandeln die Anmeldung einer Forderung des Mandanten (Gläubiger) zur Insolvenztabelle als Vollstreckungsmaßnahme. Genauer hingeschaut, ist sie das jedoch nicht. Wieso das für ...
Sog. absonderungsberechtigte Gläubiger, die wegen eines insolvenzfesten Pfandrechts (vgl. § 50 Abs. 1 InsO) vorzugsweise aus dem (Pfand-)
Gegenstand zu befriedigen sind, sind nahezu in jedem Insolvenzverfahren anzutreffen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang geklärt: Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte (BGH 27.10.22, IX ZR 145/21, Abruf-Nr. ...
Der BGH hat am 21.7.22 (IX ZB 63/21, Abruf-Nr. 230831 ) entschieden, dass ein Insolvenzverwalter aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des
Eröffnungsbeschlusses keine Geldforderungen des Schuldners gegen ...
Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des ...
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Vielfach lastet auf einem P-Konto des Schuldners bei einer späteren
Insolvenzeröffnung eine Pfändung, die außerhalb des anfechtungsrelevanten Zeitraums der §§ 130, 131 InsO insolvenzfest (§ 50 InsO) erwirkt wurde. Für die Dauer des Insolvenzverfahrens hat der BGH (VE 18, 26) bereits entschieden, dass die Verstrickung einer vorinsolvenzlich gepfändeten und erst im Lauf des Verfahrens entstehenden Forderung dadurch beseitigt werden kann, dass die Vollziehung des PfÜB für die Dauer des Insolvenzverfahrens ...