Ein Fall aus der Praxis: Dem Schuldner wurde durch Beschluss vom 23.11.15 Restschuldbefreiung (RSB) erteilt. Insofern besteht eine Sperrfrist von 10 Jahren für die Beantragung einer erneuten RSB. Durch Beschluss vom 7.5.24 wurde über das Vermögen erneut ein Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem wurde ein Schlusstermin noch nicht bestimmt. Für den Gläubiger ergeben sich folgende Fragen: Kann er – auch wenn die Erfolgschancen gering sind – die Zwangsvollstreckung betreiben, da keine Restschuldbefreiung im ...
Unterhaltsforderungen genießen im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen einen entscheidenden Vorteil: Sie können nach § 302 Nr. 1 InsO von einer Restschuldbefreiung ausgenommen sein, wenn es ...
In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob ein im Insolvenzverfahren ergangener Beschluss zur Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte
(§ 850e Nr. 2a ZPO) auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im nachfolgenden ...
Ein Gläubiger kann einen Insolvenzantrag grundsätzlich begründen,
indem er seine Forderung anhand eines vollstreckbaren Titels, z. B. eines Endurteils, belegt. Allerdings entfällt die Beweiswirkung, wenn der Schuldner vorläufig die Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht hat und die Bedingungen dieser Einstellung ggf. erfüllt. So hat es jetzt der BGH entschieden.
Im Streitfall hatte der Schuldner im Insolvenzverfahren mit Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO) im Eröffnungsverfahren Zahlungen von Drittschuldnern entgegengenommen, obwohl die Drittschuldner ...
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet wegen der daraus
resultierenden Vollstreckungsverbote oft, nicht immer, das vorläufige, meist sogar das endgültige Ende der Zwangsvollstreckung. Mitunter kann die ...
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Regelmäßig erreichen uns Fragen, wie es in der Zwangsvollstreckung oder bei einer Insolvenz mit der beA-Pflicht aussieht. Aktuell hat der BGH hierzu entschieden: Rechtsmittel im Insolvenzverfahren sind elektronisch einzureichen (24.11.22, IX ZB 11/22, Abruf-Nr. 233042 ).