Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.1.25 von 3,37 auf 2,27 % gesenkt worden. Es ergeben sich außerdem Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 7,27 % und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 11,27 %.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.25 12,82 EUR pro Stunde und steigt damit um 0,41 EUR pro Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns hat erhebliche Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung, insbesondere bei ...
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Bereits in VE 24, 52 haben wir über das sog. Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz berichtet. Das Gesetz ist am 1.1.25 für ab diesem Stichtag angeordnete Zwangsversteigerungen in Kraft getreten (BGBl. I 24, Nr. 329). Damit besteht die Möglichkeit einer von der Gemeinde beantragten Ersteherverwaltung nach § 94a ZVG, auf die ggf. bei einer Terminsbestimmung hinzuweisen ist.
Zum 1.1.25 wurden die Vorschriften betreffend Sachbezüge erneut geändert. Sie sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Für Gläubiger positiv: Die Naturalleistungen sind jetzt höher zu ...
Das BMJ hat am 1.10.24 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung und zur Zuständigkeitserweiterung der Rechtspfleger veröffentlicht ( iww.de/s11799 ).
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Am 19.7.24 ist das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (BGBl. 2024 I Nr. 237, S. 7) in Kraft getreten. Danach sind die Gerichtsvollzieher aufgrund der Novellierung des § 802f ZPO ermächtigt, Schuldnern die Vermögensauskunft per Bild- und Tonübertragung abzunehmen. Hierzu besteht allerdings keine Verpflichtung.