11.11.2010 | Bundesfinanzministerium
Programmablaufplan bekannt gegeben
Das BMF hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer bekannt gemacht (§ 39b Abs. 8 EStG). Bei der Aufstellung wurde für 2011 davon ausgegangen, dass
- in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) weiterhin 66.000 EUR und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 57.600 EUR (2010: 55.800 EUR) beträgt,
- in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 19,9 % beträgt,
- in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 EUR (2010: 45.000 EUR) beträgt,
- in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragsatz (§ 243 SGB) um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % steigt und
- der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 44 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG).
Das Programm ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.
(BMF 21.10.10, IV C 5 - S 2361/10/10002) (Abruf-Nr. 103555)
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 202 | ID 140002