Bislang sind Stiftungssatzungen nicht öffentlich zugänglich. Wer die aktuelle Satzung einer rechtsfähigen Stiftung sucht, ist auf das Entgegenkommen der Stiftung angewiesen – oder auf eine Klage. Über eine solche Auskunftsklage entschied nun jüngst der BGH. SB erläutert die Entscheidung und ihre Bedeutung für die Praxis.
Ein Leser fragt: Wie funktioniert die Immobilienübertragung bei einer Zulegung? Was gilt in puncto Notar? Und muss das Finanzamt zustimmen? Rechtsanwältin Tina Bieniek antwortet.
Ab dem 01.01.2026 wird es ein öffentliches Stiftungsregister geben, in das Stiftungen des bürgerlichen Rechts eingetragen werden. Der dann geltende § 2 Stiftungsregistergesetz sieht umfangreiche Angaben vor, die in ...
Ein SB-Leser fragt: Ist es zulässig, eine Stiftung in eine Teilverbrauchsstiftung umzuwandeln, also sozusagen einen Teil des Grundstockvermögens über einen Zeitraum x zu verbrauchen und einen Rest als ...
Zwar ist die rechtsfähige Stiftung der Prototyp der Stiftung des bürgerlichen Rechts. Daneben aber werden mit stetig steigender Zahl nichtrechtsfähige oder unselbstständige Stiftungen in privatrechtlicher ...
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen, wenn es den Zusatz enthält „die noch der Anerkennung als rechtsfähig bedarf“. In dem Fall ist – so das OLG Köln – der Treuhänder der unselbstständigen Stiftung in das Grundbuch einzutragen sowie der später noch zu gründende Rechtsträger, der die Treuhandschaft übernimmt.