Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur, wenn eine Schnuppertätigkeit als Wie-Beschäftigung zumindest einen geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im Fall einer Helferin klargestellt, die der Voltigierstunde ihrer Tochter lediglich beiwohnen und die Übungsleiterin begleiten wollte, um zu entscheiden, ob sie sich diese Aufgabe in der Zukunft zutraue. Das Urteil ist auch für Stiftungen interessant, die Bewerber über eine Schnuppertätigkeit testen.
Langfristige bauliche Investitionen mit dem Stiftungsvermögen werfen regelmäßig gemeinnützigkeitsrechtliche und stiftungsrechtliche Fragen auf. SB erreichte hierzu die Frage einer gemeinnützigen Stiftung.
Die Beschlussfassung von Stiftungsorganen kann künftig statt bisher in Schriftform auch in Textform erfolgen, soweit in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Diese auch für Stiftungen interessante ...
Wertvolles Immobilienvermögen bedarf einer fachmännischen Gestaltung und Strukturierung zur steuerlichen Optimierung, zum Schutz vor Gläubigern und zur Vorbereitung der Nachfolge innerhalb der Familie. Die Immobilien-Familienstiftung bietet in verschiedenen Konstellationen deutliche Vorteile. Sie bedarf einer sorgfältigen Planung, bei der rechtliche und insbesondere steuerrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, jedoch auch wirtschaftliche und familiäre Aspekte. Ein Überblick.
Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung der Stiftungsbehörde – so sagen es §§ 80, 82 BGB auch nach der Reform des Stiftungsrechts. Tagtäglich werden auf dieser Grundlage ...
Trägt eine Stiftung nicht hinreichend dazu vor, durch wen sie gesetzlich vertreten wird, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Zu diesem Schluss ist das BVerfG gelangt und hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur ...
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Bis zum 31.12.2024 erhalten Sie 10 % Preisvorteil für Frühbucher.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Pensionsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
Was tun mit bestehenden Pensionszusagen, wenn ein Unternehmen liquidiert werden soll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt konkrete Gestaltungsoptionen auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung bei vertretbarem Kostenaufwand finden.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses eines Stiftungsorgans ist nach §§ 84b, 32 Abs. 1 BGB erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei „der Einberufung bezeichnet“ wird. Wie genau dies zu geschehen hat, muss im Einzelfall beurteilt werden. Eine wörtliche Wiedergabe der Beschlussvorlage ist regelmäßig nicht erforderlich, entschied das LG Heidelberg im Fall eines Vereins. Das Urteil ist auch für Stiftungen interessant, weil das neue Stiftungsrecht in § 84b S. 1 BGB auf das Beschlussrecht der ...