Die Beschlussfassung von Stiftungsorganen kann künftig statt bisher in Schriftform auch in Textform erfolgen, soweit in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Diese auch für Stiftungen interessante Erleichterung ist im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, Abruf-Nr. 244968 ) enthalten und gilt ab dem 01.01.2025.
Wertvolles Immobilienvermögen bedarf einer fachmännischen Gestaltung und Strukturierung zur steuerlichen Optimierung, zum Schutz vor Gläubigern und zur Vorbereitung der Nachfolge innerhalb der Familie.
Eine rechtsfähige Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Anerkennung der Stiftungsbehörde – so sagen es §§ 80, 82 BGB auch nach der Reform des Stiftungsrechts. Tagtäglich werden auf dieser Grundlage ...
Trägt eine Stiftung nicht hinreichend dazu vor, durch wen sie gesetzlich vertreten wird, ist ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig. Zu diesem Schluss ist das BVerfG gelangt und hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses eines Stiftungsorgans ist nach §§ 84b, 32 Abs. 1 BGB erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei „der Einberufung bezeichnet“ wird. Wie genau dies zu geschehen ...
Erbschaften mit Immobilienvermögen gewinnen für Stiftungen zunehmend an Bedeutung. Die Motive, eine Stiftung als Erbin einzusetzen, sind vielfältig. Neben persönlichen Gründen spielen insbesondere Kinderlosigkeit ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Der Freistaat Bayern wollte mit einer Bundesratsinitiative das ehrenamtliche Engagement stärken und für weniger Bürokratie bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bei ehrenamtlich organisierten Organisationen und Vereinen sorgen. Doch das Thema ist vom Tisch: Der Bundesrat hat beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.