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  • 11.11.2010 | Der praktische Fall

    Umsatzsteuer-Differenzbesteuerung von Studien- und Bildungsreisen

    von StB Ulrich Goetze, Wunstorf

    Führen Stiftungen Reisen durch, ist das steuerlich nicht unproblematisch. Dies gilt sowohl für die ertragsteuerliche Behandlung, als auch für die Umsatzsteuer. Umsatzsteuerlich ist insbesondere die Anwendung der Margenbesteuerung interessant. Der folgende Beitrag zeigt anhand von Berechnungsbeispielen, wie Reiseleistungen einer Stiftung richtig eingeordnet und besteuert werden.  

    1. Grundlagen

    Häufig bieten Stiftungen Reiseleistungen im Rahmen der Förderung des Satzungszwecks an. Beispielhaft werden folgende Reisen genannt:  

     

    • Stipendien für ein Auslandsstudium,
    • Förderung des Jugendaustauschs von Schülern der Oberstufe,
    • Durchführung von Reisen zur Besichtigung von Kulturdenkmälern,
    • Studienreise zur Erforschung fremder Kulturen,
    • Besuch von Partnerorganisationen.

     

    Ertragsteuerrechtlich ist zu unterscheiden, ob eine unmittelbare Zweck-erfüllung vorliegt oder ob allgemein-touristische Ziele bzw. Erholungszwecke der Reise das Gepräge geben.