23.01.2009 | Einkommensteuer
Gekippte Pendlerpauschale auch für Stiftungen interessant
Die Stiftung als Arbeitgeber kann ihrem Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und Stiftungssitz nun wieder - sogar rückwirkend für 2007 - für jeden Entfernungskilometer 0,30 EUR auszahlen. Dieser Betrag wird von der Stiftung mit 15 % pauschal versteuert (§ 40 Abs. 2 EStG). Das gilt aber nur für eine Erstattung, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. (BVerfG 9.12.08, Az: 2 BvL 1/07) (Abruf-Nr. 083929)
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123958